HILDESHEIM - Im Untreue-Prozess gegen den Ex-Chef des ehemals größten deutschen Geldtransportunternehmens Heros, Karl-Heinz Weis, verzögert sich die Entscheidung erneut. Die Verteidigung des mitangeklagten Bereichsleiters stellte am Montag gleich zwei weitere Befangenheitsanträge gegen die Kammer am Landgericht Hildesheim.
Nachdem bereits fünf ähnliche Anträge abgelehnt worden waren, erkannte das Gericht den sechsten als zulässig an. Der Bereichsleiter soll gemeinsam mit Weis knapp 12,9 Millionen Euro veruntreut und in die eigene Tasche gesteckt haben.
Damit muss nun die Ersatzkammer am Landgericht Hildesheim entscheiden, ob die erste Wirtschaftsstrafkammer weiter verhandeln darf. Die Entscheidung soll an diesem Donnerstag bekanntgegeben werden.
Sollte auch dieser Befangenheitsantrag abgelehnt werden, könnte die Staatsanwaltschaft im Laufe dieses Verhandlungstages plädieren. „Wir sind vorbereitet“, so Oberstaatsanwalt Andreas Henze am Montag in Hildesheim.
Beide Angeklagte haben sich in dem Prozess gegenseitig belastet. Der 59 Jahre alte Weis, der bereits zu zehn Jahren Haft wegen Untreue und Bankrotts zum Nachteil der Heros-Kunden rechtskräftig verurteilt ist, hatte angegeben, kein Geld bekommen zu haben. Der 50 Jahre alte Mitangeklagte hatte dagegen ausgesagt, nach Anrufen von Weis Geld bei der Bundesbank bestellt und an den damaligen Firmenchef übergeben zu haben. Laut Anklage haben beide Männer in 38 Fällen Beträge zwischen 100 000 und 500 000 Euro eingesteckt. Dafür kauften sie mehrere Luxuswagen, teuren Schmuck und Grundstücke.
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Die Kammer setzte aber vorsorglich weitere Termine bis Ende Oktober an. Ursprünglich sollte das Verfahren bereits im Juni beendet sein.
