Karlsruhe - Die rechtskräftig verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck bleibt im Gefängnis. Die Leugnung des NS-Völkermordes stelle eine erwiesen unwahre und falsche Tatsachenbehauptung dar und sei nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss und nahm damit eine Verfassungsbeschwerde Haverbecks nicht zur Entscheidung an (AZ: 1 BvR 673/18). In einem anderen Fall zu Äußerungen über Verbrechen der Wehrmacht entschieden die Karlsruher Richter dagegen, eine Verharmlosung des NS-Völkermordes könne straffrei sein (AZ: 1 BvR 2083/15).
Die 89-jährige Haverbeck, die zur Spitzenkandidatin der Partei „Die Rechte“ für die Europawahl 2019 erklärt wurde, war vom Landgericht Verden wegen Leugnung des Holocausts zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Celle hatte die Entscheidung bestätigt. Im Mai war Haverbeck in ihrem Wohnort Vlotho festgenommen worden.
