LüNEBURG - LÜNEBURG/DPA - Im Streit um ein Demonstrationsverbot beim Castor-Transport im November 2004 haben die Atomgegner vor Gericht einen Erfolg errungen: Das von der damaligen Bezirksregierung an der Transportstrecke verhängte pauschale Versammlungsverbot sei „unverhältnismäßig“ und damit teilweise rechtswidrig gewesen, urteilte das Lüneburger Verwaltungsgericht am Donnerstag. Ob Verbotsgründe vorliegen, hätte individuell geprüft werden müssen, hieß es. Geklagt hatten die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow- Dannenberg und die Anti-Atom-Initiative X-1000mal quer. Die damals angemeldeten Demonstrationen am

Verladekran in Dannenberg und auf der Straße zwischen Langendorf und Groß Gusborn durften auf Grund des Verbots nicht stattfinden. Es sei rechtswidrig gewesen, vom 8. November 2004 an alle angemeldeten öffentlichen Versammlungen pauschal zu verbieten, urteilte das Verwaltungsgericht.