Wildeshausen/Oldenburg - Wegen einer Verbrühung durch Tee, den sie bei der McDonald’s-Filiale in Wildeshausen (Landkreis Oldenburg) gekauft hatte, hat eine Frau die Betreiberin auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Das Landgericht Oldenburg hat diese Klage nun abgewiesen.
Die Klägerin hatte behauptet, sie habe den Tee etwa acht Minuten nach dem Kauf am Deckel aus der Pappschale entnommen. Der Deckel sei nicht richtig verschlossen gewesen, sodass er sich gelöst und der heiße Tee sich über ihren Oberschenkel ergossen habe. Dadurch habe sie Verbrennungen I. und II. Grades erlitten. Der Tee sei zudem zu heiß aufgebrüht worden, ansonsten hätte sie nicht so schwere Verbrennungen erlitten. Sie verlangte Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5000 Euro und die Übernahme von Kosten in Höhe von etwa 33 000 Euro für eine spätere Laser-Narbenbehandlung .
Ihre Mitarbeiterin habe nach dem Aufbrühen des Tees diesen mit dem Deckel ordnungsgemäß verschlossen, erklärte hingegen die Filialbetreiberin. Der Tee werde mit der empfohlenen Temperatur von 90 Grad Celsius aufgebrüht. Nach acht Minuten hätte der Tee derartige Verbrennungen nicht mehr verursachen können. Ein Becher sollte zudem grundsätzlich nicht am Deckel getragen werden.
Bei den Verletzungen handele es sich um einen bedauerlichen Unfall, doch eine Pflichtverletzung durch die Betreiberin konnte das Landgericht Oldenburg nicht feststellen. Die Klägerin konnte nicht beweisen, dass ein falsch sitzender Deckel der Grund für die Verletzungen war. Tee mit bis zu 100 Grad heißem Wasser zuzubereiten, sei üblich – und es dürfe davon ausgegangen werden, dass dies den Kunden auch bekannt sei, so das Landgericht. Außerdem war der Becher in dem Fall mit Warnhinweisen durch den Schriftzug „Vorsicht heiß“ sowie einem Piktogramm einer Tasse mit Dampfschwaden versehen. Auch sei allgemein bekannt, dass die typischen Deckel von Einwegbechern nicht fest mit diesen verbunden sind und dass die aus Pappe oder Plastik bestehenden Teile sich beim Anfassen verformen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
