Oldenburg/Bremen - Niels Stolberg ist ein Kämpfer. Das sagt der ehemalige Vorzeige-Reeder immer wieder über sich – und auch am Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht. Dort steht er wegen einiger Randaspekte seiner großen Firmenpleite vor Gericht, fast ein paar Nebensächlichkeiten, die endlich zum Ende gebracht werden sollten.
Seine wirklich großen Kämpfe trägt der in Oldenburg lebende 58-Jährige woanders aus. Da geht es zum einen um seine angegriffene Gesundheit und die bange Frage, wie es nach einer vor zwei Jahren überstandenen Krebsoperation weitergeht.
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Zum anderen kämpft er noch gegen die Entscheidung des Landgerichts Bremen, das ihn wegen Kreditbetrugs und Bilanzfälschung zu dreieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt hat. Noch ist der Spruch nicht rechtskräftig. Stolberg hofft und wartet auf die Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs in seiner Sache.
Außerdem steht er einem unvorstellbaren Schuldenberg gegenüber – mit Forderungen von zwei Milliarden Euro. Die Folge: Stolberg lebt in Privatinsolvenz, arbeitet als Berater im maritimen Bereich, darf aber nur einen kleinen Teil seines Verdienstes für sich behalten. Was ihn antreibe, trotz allem unermüdlich zu ackern, sei der Wunsch, seine Kinder zu unterstützen, sagt er in der Verhandlung.
Vor dem Oldenburger Landgericht will er nun Schluss machen mit einem Nebenkriegsschauplatz, mit Vorwürfen, die aus dem großen Zusammenbruch der Beluga-Reederei entstanden waren. In dem Verfahren geht es um kleinere Stolberg-Firmen wie die gastronomischen Betriebe „Hafenblick“ in Neuharlingersiel, das „Sturmeck“ auf Spiekeroog oder den „Seeblick“ in Bad Zwischenahn.
Mehr als 30 Fälle stehen an. So soll er es unterlassen haben, als eingetragener Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Außerdem habe er mehrfach Jahresabschlüsse verspätet oder gar nicht vorgelegt und bei einigen Firmen keine Handelsbücher geführt. Die juristischen Fachbegriffe sind Insolvenzverschleppung, Bankrott und Verletzung der Buchführungspflicht.
Stolberg zeigt sich geständig, was der Vorsitzende Richter Ralf Busch mit einem gewissen Verständnis honoriert. Bei den zu verhandelnden Tatbeständen gehe es halt um die unabänderlichen Folgen der großen Beluga-Pleite: „Die Lawine war nicht mehr stoppen.“
Nach kurzer Diskussion sind sich Gericht, Anklage und Verteidigung einig über einen möglichen Strafrahmen, den die Wirtschaftsstrafkammer dann im Urteil noch unterschreitet: 170 Tagessätze à 30 Euro, die in monatlichen Raten von 300 Euro gezahlt werden können. Stolberg scheint erleichtert. Eine Last weniger.
