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Folgenschwerer Faustschlag vor 13 Jahren Opfer will nach langem Leiden mit Tat abschließen

Oldenburg/Friedeburg - Auf den erhofften Tag der Entscheidung muss das Opfer noch warten: Nicht am Donnerstag, sondern erst in drei Wochen wird der 34-jährige Christoph Rickels wohl erfahren, ob er recht zugesprochen bekommt. Seit 13 Jahren steht er in Gerichtsverhandlungen – und weiter wartet der gebürtige Friedeburger (Kreis Wittmund) auf Gerechtigkeit, wie er selbst sagt. Aktuell klagt er gegen seinen früheren Anwalt, weil dieser schwerwiegende Fehler begangen haben soll.

Im Saal 1 des Oberlandesgerichts Oldenburg ist am Donnerstag kein Laut zu hören, als der heute in Jever wohnende Geschädigte am Ende des Berufungstermins spricht: „Ich habe so viel getan. Ich möchte endlich abschließen mit dem Fall. Seit 14 Jahren kämpfe ich, und ich fühle mich, als würde ich im Gefängnis sitzen.“

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Er spricht von dem schlimmen Partyabend in der Diskothek Dinis in Aurich. Wegen eines Mädchens war der Jeveraner zum Feiern dorthin gefahren. Dort war er vor der Disco von dem eifersüchtigen Freund der jungen Frau mit einem Faustschlag gegen den Kopf niedergestreckt worden; ein zweiter Schlag folgte. Rickels knallte aufs Pflaster und zog sich schwerste Verletzungen zu. Für das Opfer folgten nach dem Schlag mehr als drei Monate Koma, Operationen und Rehamaßnahmen.

200 000 Euro Schmerzensgeld

Der Täter wurde zu zwei Jahren Bewährung und Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 200 000 Euro verurteilt. Jedoch hat Rickels davon bislang beinahe nichts bekommen, weil der Täter laut Anklage Insolvenz angemeldet hat. Rund 5000 Euro wurden überwiesen. Er und sein damaliger Anwalt versuchten, mittels der privaten Haftpflichtversicherung des Täters an das Geld zu kommen. Vergebens.

Christoph Rickels wartet bis heute auf sein Schmerzensgeld.

CHRISTOPH RICKELS AUS JEVER Ein Schlag veränderte sein Leben - noch immer kämpft er vor Gericht

Rahel Wolf
Jever

Nun klagt Rickels gegen seinen damaligen Anwalt, da dieser seiner Meinung nach so schwerwiegende Fehler gemacht hat, infolge derer das Opfer kein Geld von der Versicherung bekam. Konkret geht es um eine Drittfeststellungsklage gegenüber der Haftpflichtversicherung des Täters, die versäumt wurde einzureichen, sagt der Jeveraner. Die Versicherung hatte nicht gezahlt, weil sie einen Vorsatz beim Faustschlag erkannt haben will. Damit würde diese nicht haften. Einen solchen Vorsatz verneint Rickels. Der Täter hätte nicht ahnen können, dass die Verletzung derart schlimm werden würde. Er wirft seinem früheren Anwalt Pflichtverletzung vor. Der Senat spricht nun von einem Streitwert über rund 230 000 Euro.

Dank für viel Engagement

Mit seiner Klage vor dem Auricher Landgericht hatte er keinen Erfolg. Die Richter konnten keine Pflichtverletzung des Anwalts aus Wittmund feststellen. Deshalb ging es an das OLG Oldenburg.

Der gesundheitlich gezeichnete Rickels hält heute unter anderem Vorträge in Schulen, hat die Initiative „First Togetherness“ gegründet, ein Buch über sein Schicksal geschrieben. Das würdigte Richterin Susanne Kläne an den Kläger gewandt noch einmal und sagte: „Sie können stolz auf sich sein.“


Die Entscheidung über die Klage ist angesetzt für Donnerstag, 2. Dezember, 8.55 Uhr.

Christoph Tapke-Jost
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