OLDENBURG/RASTEDE - Die Nachricht aus Karlsruhe erfuhr Nikolai Hecht am Mittwochmorgen im Oldenburger Gefängnis durch seinen Anwalt Matthias B. Koch (Bremen): Der Bundesgerichtshof hat die Revision des zu lebenslänglicher Haft verurteilten 32-Jährigen aus Rastede-Wahnbek als unbegründet verworfen. Damit zerplatzte Hechts Hoffnung auf einen neuen Prozess. „Er ist natürlich traurig, weil er nach wie vor bestreitet“, schilderte Koch die erste Reaktion seines Mandanten.

Dem Urteil des Landgerichts zufolge hatte Hecht am Ostersonntag 2008 einen knapp sechs Kilo schweren Holzklotz von einer Oldenburger Brücke auf die A 29 fallen gelassen und – wie von ihm gewollt – einen dort fahrenden BMW getroffen. Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe des Autos und tötete die 33-jährige Beifahrerin aus Telgte.

Die Tat gab der drogensüchtige Beschuldigte nach seiner Festnahme zu. Später widerrief er sein Geständnis.

Nach dem Urteilsspruch legten die Verteidiger Revision ein. In den mehrere 100 Seiten umfassenden Unterlagen rügten sie u.a., dass Hecht die Tat damals einräumte, weil die Polizei zuvor einen Massen-Gentest angekündigt hatte. Dies sei eine Täuschung gewesen. Außerdem kritisierten die Anwälte, dass das Gericht dem Angeklagten keinen Dolmetscher und keinen zweiten Pflichtverteidiger zugestanden hatte.

Die Gründe ließ der Bundesgerichtshof nicht gelten. Er bestätigte das Oldenburger Urteil – zur Zufriedenheit des Landgerichts. „Aus dem Umstand, dass der Beschluss des Bundesgerichtshofs nur wenige Zeilen umfasst, zeigt sich, dass an dem oft erhobenen Vorwurf eines unfaires Verfahrens nichts dran ist“, sagte ein Gerichtssprecher.


Letztlich wurde höchstrichterlich auch die Polizeitaktik bestätigt. Polizei-Chef Johann Kühme wollte dies am Mittwoch nicht überbewerten: „In erster Linie wird die Verhandlungsführung und das Urteil des Landgerichts bestätigt. Die BGH-Entscheidung sehe ich zudem mittelbar auch als positive Würdigung der Soko Brücke.“

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