Oldenburg/Hannover - Der Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme bleibt über das Jahresende hinaus im Amt und wird regulär erst am 31. März in den Ruhestand wechseln. Das teilte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) am Freitag in Hannover mit. Kühme hatte im September beantragt, drei Monate eher – also zum 31. Dezember 2023 – in den Ruhestand zu gehen. Über die Gründe für diesen Rückzug wurde intern intensiv diskutiert. Der 65-Jährige begründete dies seinerzeit mit seiner 46-jährigen Tätigkeit für die Polizei. Behrens sagte, sie habe sich in einem persönlichen Gespräch am Donnerstag mit Kühme über die Fortsetzung der Dienstzeit bis Ende März verständigt. Dadurch werde für „eine kontinuierliche und starke Führung der Polizeidirektion Oldenburg“ gesorgt. „Zeitnah“ solle ein Verfahren zur anschließenden Neubesetzung des Dienstpostens eingeleitet werden.
„Klare Haltung“ zur AfD
Behrens wies auch auf die sicherheitspolitische Lage hin: „In den aktuell von Unsicherheit und Unruhe geprägten Zeiten ist es von besonderer Bedeutung, eine starke und wehrhafte Polizei um sich zu wissen.“ Kühme werde sein Amt „mit gewohnt klarer Haltung“ fortführen.
Der Oldenburger hatte in einem Interview mit unserer Redaktion der Rechtsaußenpartei AfD eine bewusste Täuschung und eine perfide Verbreitung von Lügen vorgeworfen und damit bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Schon damals bekam er von Behrens und den weiteren Polizeipräsidenten in Niedersachsen Rückendeckung. Die AfD hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Kühmes öffentliche Äußerungen zur AfD seien am Donnerstag ebenfalls Gesprächsthema gewesen, so Behrens. „Ich erwarte von der Polizei in Niedersachsen, dass sie für einen wehrhaften Rechtsstaat einsteht.“ Die Polizeipräsidenten sollten ihre praktische Erfahrungen aus der täglichen Polizeiarbeit in den Medien darstellen, damit Bürgerinnen und Bürger „transparent über die Verbreitung von Fake-News und Verschwörungstheorien aufgeklärt werden“. Aus gutem Grund werde die AfD im Land vom niedersächsischen Verfassungsschutz als Verdachtsobjekt eingestuft, betonte Behrens. Die Partei stehe nicht zu der im Grundgesetz verankerten Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen und deshalb auch zu Recht im Verdacht, der Demokratie in Gänze feindlich gegenüberzustehen.
Keinen Kandidaten genannt
Kühme zeigte sich erfreut über die stete Unterstützung und Rückendeckung der Ministerin. Ihre Argumente, das Amt bis Ende März auszuüben, könne er „uneingeschränkt nachvollziehen und respektieren“. Zu möglichen Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten äußerte sich die Ministerin nicht. In Polizeikreisen fiel mehrfach der Name von Polizeivizepräsident Andreas Sagehorn (57) als Kühme-Nachfolger. Nach Informationen dieser Zeitung soll Sagehorn aber nicht „erste Wahl“ sein.
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