Hannover - Die massiven Proteste haben gewirkt: Scheunenfeste sollen in Niedersachsen künftig wieder einfacher zu planen und durchzuführen sein. Das Bauministerium in Hannover brachte am Dienstag einen entsprechenden Erlass auf den Weg. Bauminister Olaf Lies (SPD) sagte, durch den Erlass werde es eine spürbare Vereinfachung für Veranstalter von Festen mit mehr als 200 Besuchern geben – ohne Sicherheitsaspekte zu vernachlässigen. Vor allem Kommunen und die Landjugend hatten gegen die bereits im Vorjahr in Kraft getretenen Regeln protestiert. Anders als bisher könnten die Behörden Scheunen oder Lagerhallen nicht mehr unkompliziert für Zwecke wie eine Party genehmigen. Vielmehr ist für Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmenden ein Bauantrag erforderlich.
Lies erklärte, bei dem nun gefundenen Kompromiss sei „eine gute Balance zwischen handhabbaren Verfahren und Sicherheitsaspekten für Feierende geschaffen“ worden. Gerade für Ehrenamtliche müsse die Ausrichtung eines Festes praktikabel sein. Eine ganz wesentliche Erleichterung betreffe den so genannten „qualifizierten Entwurfsverfasser“. Dieser sei ab sofort nicht mehr zwingend erforderlich. „Diese Herabsenkung der Anforderung war das Hauptanliegen der privaten Veranstalter, die ab jetzt auch selbst als Bauherren den Antrag verfassen können“, sagte Lies. Auch hinsichtlich der Unterlagen für die Gewährleistung des Brandschutzes würden nicht die hohen Hürden gestellt. Außerdem soll voraussichtlich im Juni eine Änderung der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) durch den Landtag beschlossen werden. Die Verfahrenserleichterungen würden von sofort an greifen.
