SCHROTENS - Wegen fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat eine Berufungskammer des Oldenburger Landgerichtes am Freitag einen 46-jährigen Schortenser zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten verurteilt. Damit bestätigte das Gericht weitgehend ein früheres Urteil des Amtsgerichtes Jever. Dort war der Angeklagte zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden.
Nach Überzeugung des Gerichtes war der Angeklagte mit seinem Mofa im Mai vergangenen Jahres mit überhöhter Geschwindigkeit durch Jever gerast, obwohl er keine Fahrerlaubnis hatte. Hauptvorwurf der Anklage war eine Tat, die sich am 4. Juni 2011 ereignet hatte. Damals hatte der Angeklagte gesehen, dass sich seine Lebensgefährtin in der Wohnung eines vermeintlichen Nebenbuhlers aufhielt.
Das war nicht im Sinne des Angeklagten gewesen. Er entzündete nun einen Feuerwerkskörper und schleuderte ihn durch ein geöffnetes Fenster. Der Feuerwerkskörper fiel in das Hemd des vermeintlichen Nebenbuhlers. Beim Versuch, das brennende Teil aus dem Hemd zu bekommen, explodierte es. Der Mann zog sich erhebliche Verbrennungen zu.
Gestern gab der Angeklagte die Taten zu, begehrte aber noch eine Bewährungsstrafe. Vieles habe sich seit dem vergangenen Jahr zum Positiven geändert, meinte der Angeklagte. 'Gar nichts hat sich geändert', sagte aber der Richter. Aus etlichen Verurteilungen habe der Angeklagte nichts gelernt. 'Wir haben nichts Positives, was eine Aussetzung der verhängten Strafe zur Bewährung rechtfertigen könnte', sagte der Richter und verwarf die Berufung des Angeklagten. Wutentbrannt verließ der 46-Jährige den Sitzungssaal. Das Urteil werde keinen Bestand haben, prophezeite er dem Gericht.
