Oldenburg/Nordenham - Ein nahezu vollständiges Geständnis hat der 47 Jahre alte ehemalige nebenamtliche Kirchenmusiker aus Nordenham, der wegen sexuellen Missbrauchs von drei Jungen angeklagt ist, am Dienstag gleich zum Auftakt des Strafprozesses vor dem Landgericht Oldenburg abgelegt.
Dies geschah auf Antrag seines Anwalts unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht folgte dem Antrag mit der Begründung, das Interesse des Schutzes der Intimsphäre der Kinder und des Angeklagten habe Vorrang vor dem Interesse der Öffentlichkeit.
Bis zu 15 Jahre Haft
Nach Auskunft von Gerichtssprecher Michael Herrmann hat der verheiratete Vater von zwei Kindern auch die vier Fälle von schwerem sexuellen Missbruch gestanden, bei denen es zu beischlafähnlichen Handlungen gekommen sein soll. Der Strafrahmen für jeden dieser vier schweren Fälle liegt zwischen zwei und 15 Jahren Haft.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47-Jährigen insgesamt 23 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Zeit zwischen Anfang 2011 und Anfang 2012 vor. Einen Fall bestritt der Angeklagte am Dienstag vor Gericht, einen weiteren stellte er anders als angeklagt dar. Die Kinder sind heute zwölf und 13 Jahre alt.
Laut Pressemitteilung seines Anwalts, hat bei den Missbrauchsfällen die pädophile Neigung des Angeklagten eine zentrale Rolle gespielt. Er sei zum Opfer seiner pädophilen Neigung geworden.
Der heute 47-jährige Verwaltungsbeamte war in der evangelischen Kirchengemeinde Nordenham nebenberuflich als Leiter des Posaunenchores und als Musiklehrer tätig. Ein Kind hatte seinen Eltern über einen Vorfall berichtet. Daraufhin verständigten sich dessen Eltern mit weiteren Eltern und schalteten dann die Polizei ein.
Der damals 45-Jährige gab die Taten daraufhin zu. Er hat seine Ankündigung wahr gemacht und sich einer stationären Therapie unterzogen. Ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten ist bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt.
Fristlos entlassen
Die Kirchengemeinde hatte den nebenberuflichen Mitarbeiter nach Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe im März 2012 fristlos entlassen und ein Hausverbot erteilt.
Nach dem Geständnis vor Gericht könnte es bereits am Donnerstag zum Urteil kommen. Laut Gerichtssprecher Michael Herrmann gibt es bisher keine Anzeichen, die gegen eine Schuldfähigkeit sprechen. Es komme aber auf die Aussagen eines Gutachters an, der am Donnerstag gehört werden soll.
Das Geständnis des Angeklagten war erwartet worden. Nach Einschätzung des Gerichtssprechers könnte es nun aber größeres strafminderndes Gewicht erlangen. Denn der Angeklagte gestand, bevor das Gericht in einem Rechtsgespräch eine Einschätzung der Beschuldigungen vornehmen konnte.