Düsseldorf/Oldenburg - Nach Monaten der Normalität war es jetzt wieder soweit: Als der 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) den Saal betritt, bleibt Marco René G. demonstrativ sitzen. Danach behält er während der gesamten Sitzung sein Käppi auf. Ein Auftritt, der daran erinnert, wie Marco G. zu Beginn des Prozesses keine Gelegenheit ausließ, dem Gericht seine Missachtung zu bekunden. Auch davor, den Vorsitzenden Richter Frank Schreiber als „dreckigen Kuffar (Ungläubigen)“ oder die Vertreter der Bundesanwaltschaft als „Juden“ zu beschimpfen, schreckte er nicht zurück. Erst unzählige Ordnungsstrafen führten zu seiner Disziplinierung.

Seit September 2014 wird vor dem OLG gegen den heute 29-jährigen Marco G. verhandelt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem gebürtigen Oldenburger vor, am 10. Dezember 2012 versucht zu haben, auf dem Bonner Hauptbahnhof eine selbstgebaute Rohrbombe zur Explosion zu bringen. Darüber hinaus wird ihm zur Last gelegt, zusammen mit seinen Mitangeklagten Enea B., Tayfun S. und Koray D. einen Mordanschlag auf Markus Beisicht geplant zu haben, den Vorsitzenden der als rechtsextrem eingestuften Partei Pro NRW.

Es ist aber nicht Marco G. geschuldet, dass der Prozess zwei Jahre später noch immer nicht beendet ist. Schon seit Wochen dreht sich alles nur noch um den 26-jährigen Tayfun S., dessen Anwältin Jenny Lederer mit immer neuen Anträgen darzulegen versucht, dass ihr Mandant nur Raubüberfälle begehen wollte und mit dem Anschlag auf Markus Beisicht sowie mit radikal-islamischem Gedankengut nichts im Sinn hatte.

Das Gericht lässt allerdings immer unverblümter durchblicken, diesen Darstellungen keinerlei Glauben zu schenken. Frank Schreibers Botschaft des längst gefallenen Urteils ist ebenso unüberhörbar wie die Gereiztheit darüber, den Prozess nicht abschließen zu können.

Marco G. blättert derweil demonstrativ im Koran. Für das Sitzenbleiben beim Eintreten des Gerichts sowie das Aufbehalten seines Käppis bekommt er vier weitere Tage Ordnungshaft. Kratzen dürfte ihn das angesichts der zu erwartenden Verurteilung kaum noch.