Von Jörg Nielsen
DELMENHORST - Pia ist noch einmal davon gekommen. Fast wäre die
35-Jährige für 20 Tage im Gefängnis gelandet - und das, weil sie fünf
entliehene DVDs verschlampt hat. Weil sie die vom Gericht verhängte
Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 25 Euro nicht zahlen konnte, erhielt
sie die Aufforderung zum Strafantritt im Gefängnis. Jeden Tag sitzen
bundesweit zwischen 3.500 und 4.500 Menschen im Gefängnis, obwohl der
Richter nur eine Geldstrafe verhängt hat. Die Diakonie bietet nun an,
das Geld der Verurteilten zu verwalten, um so eine Haft zu
verhindern.
So wie Pia geht es zigtausend Menschen in ganz Deutschland, sagt
Axel Zuber von der Straffälligenhilfe der Diakonie in Delmenhorst.
Die Gerichte verhängen, wie etwa bei Pia, eine Geldstrafe, wenn eine
Haftstrafe der Tat nicht angemessen ist. Ein Strafantritt im Knast
ist eigentlich nur dann nicht zu vermeiden, wenn der oder die
Verurteilte sich strikt weigert zu zahlen, so der Experte. Die
Androhung einer Ersatzhaft ist nämlich wirklich nur eine Drohung und
soll nicht die Regel sein. In dem Brief mit dem Urteil steht sogar,
dass die Strafe mit kleineren Ratenzahlungen oder durch gemeinnützige
Arbeit abgegolten werden kann.
Doch genau da liegt das Problem, weiß Zuber: Viele der Verurteilten
sind mit der Situation völlig überfordert. Die Schulden sind hoch und
Briefe, vor allem wenn sie nach einer Rechnung oder einem
behördlichen Schreiben aussehen, werden erst gar nicht geöffnet. Und
wer den Brief doch öffnet, begreift die Behördensprache nicht. Unser
Klientel kommt gar nicht erst bis zur Seite fünf, zu den Angeboten
von Ratenzahlungen oder sozialer Arbeit.
Ein weiteres Problem ist die Höhe der Geldstrafe. Wer in die Gefahr
kommt, eine Ersatzhaft antreten zu müssen, hat in der Regel nur ein
sehr geringes Einkommen und einen geringen Bildungsstand, sagt
Zuber. Der Richter frage in der Verhandlung nach dem Einkommen, prüfe
es aber nicht nach. Dazu fehlt die Zeit. Oft akzeptierten die
Verurteilten eine zu hohe Geldstrafe aus Resignation und Furcht,
gleich ins Gefängnis zu müssen.
Dabei hat der Staat schon aus wirtschaftlichen Gründen kein
Interesse, die Menschen ins Gefängnis zu schicken. Allein in
Niedersachsen sitzen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im
Schnitt täglich 450 Menschen ein, die ihre Geldstrafe nicht zahlen
können. Ein Haftplatz kostet hier am Tag etwa 83 Euro. Aufs Jahr
gerechnet ergibt sich eine Summe von mehr als 13,6 Millionen Euro und
zwar nur für Niedersachsen. Bundesweit, so die Einschätzung von
Experten, zahlen die Steuerzahler im Jahr mehr als 106 Millionen
Euro, weil die Verurteilten nicht richtig informiert sind.
Hinzu kommen die psychischen Belastungen für die Inhaftierten. Weil
es keine besonderen Plätze gibt, müssen sie mit Einbrechern oder
Mördern in eine Zelle. Die Umstellung auf das Leben im Knast
hinterlässt schon nach wenigen Tagen tiefe Spuren in der Seele, sagt
Diakoniereferent Kai Kupka. Das ist kein Urlaub auf Staatskosten,
sondern eine enorme psychische Belastung.
Pia hat im letzten Augenblick den Weg zur Straffälligenhilfe der
Diakonie gefunden und nimmt nun an dem Projekt Geldverwaltung statt
Haftstrafe teil. Sie hat uns eine Abtretungserklärung ihres
Einkommens gegeben, und nun sorgen wir für die Ratenzahlung,
erläutert Zuber. Die Anlaufstelle kümmert sich um alle
Zahlungsverpflichtungen, bis die Strafe abgezahlt ist ,und gibt Pia
sogar noch jede Woche ein Taschengeld. Ohne die Diakonie hätte ich
das alles nie geschafft, sagt Pia.
