Von Jörg Nielsen

DELMENHORST - Pia ist noch einmal davon gekommen. Fast wäre die

35-Jährige für 20 Tage im Gefängnis gelandet - und das, weil sie fünf

entliehene DVDs verschlampt hat. Weil sie die vom Gericht verhängte

Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 25 Euro nicht zahlen konnte, erhielt


sie die Aufforderung zum Strafantritt im Gefängnis. Jeden Tag sitzen

bundesweit zwischen 3.500 und 4.500 Menschen im Gefängnis, obwohl der

Richter nur eine Geldstrafe verhängt hat. Die Diakonie bietet nun an,

das Geld der Verurteilten zu verwalten, um so eine Haft zu

verhindern.

„So wie Pia geht es zigtausend Menschen in ganz Deutschland“, sagt

Axel Zuber von der Straffälligenhilfe der Diakonie in Delmenhorst.

Die Gerichte verhängen, wie etwa bei Pia, eine Geldstrafe, wenn eine

Haftstrafe der Tat nicht angemessen ist. „Ein Strafantritt im Knast

ist eigentlich nur dann nicht zu vermeiden, wenn der oder die

Verurteilte sich strikt weigert zu zahlen“, so der Experte. Die

Androhung einer Ersatzhaft ist nämlich wirklich nur eine Drohung und

soll nicht die Regel sein. In dem Brief mit dem Urteil steht sogar,

dass die Strafe mit kleineren Ratenzahlungen oder durch gemeinnützige

Arbeit abgegolten werden kann.

Doch genau da liegt das Problem, weiß Zuber: Viele der Verurteilten

sind mit der Situation völlig überfordert. Die Schulden sind hoch und

Briefe, vor allem wenn sie nach einer Rechnung oder einem

behördlichen Schreiben aussehen, werden erst gar nicht geöffnet. Und

wer den Brief doch öffnet, begreift die Behördensprache nicht. „Unser

Klientel kommt gar nicht erst bis zur Seite fünf, zu den Angeboten

von Ratenzahlungen oder sozialer Arbeit.“

Ein weiteres Problem ist die Höhe der Geldstrafe. „Wer in die Gefahr

kommt, eine Ersatzhaft antreten zu müssen, hat in der Regel nur ein

sehr geringes Einkommen und einen geringen Bildungsstand“, sagt

Zuber. Der Richter frage in der Verhandlung nach dem Einkommen, prüfe

es aber nicht nach. Dazu fehlt die Zeit. Oft akzeptierten die

Verurteilten eine zu hohe Geldstrafe aus Resignation und Furcht,

gleich ins Gefängnis zu müssen.

Dabei hat der Staat schon aus wirtschaftlichen Gründen kein

Interesse, die Menschen ins Gefängnis zu schicken. Allein in

Niedersachsen sitzen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im

Schnitt täglich 450 Menschen ein, die ihre Geldstrafe nicht zahlen

können. Ein Haftplatz kostet hier am Tag etwa 83 Euro. Aufs Jahr

gerechnet ergibt sich eine Summe von mehr als 13,6 Millionen Euro und

zwar nur für Niedersachsen. Bundesweit, so die Einschätzung von

Experten, zahlen die Steuerzahler im Jahr mehr als 106 Millionen

Euro, weil die Verurteilten nicht richtig informiert sind.

Hinzu kommen die psychischen Belastungen für die Inhaftierten. Weil

es keine besonderen Plätze gibt, müssen sie mit Einbrechern oder

Mördern in eine Zelle. „Die Umstellung auf das Leben im Knast

hinterlässt schon nach wenigen Tagen tiefe Spuren in der Seele“, sagt

Diakoniereferent Kai Kupka. „Das ist kein Urlaub auf Staatskosten,

sondern eine enorme psychische Belastung.“

Pia hat im letzten Augenblick den Weg zur Straffälligenhilfe der

Diakonie gefunden und nimmt nun an dem Projekt „Geldverwaltung statt

Haftstrafe“ teil. „Sie hat uns eine Abtretungserklärung ihres

Einkommens gegeben, und nun sorgen wir für die Ratenzahlung“,

erläutert Zuber. Die Anlaufstelle kümmert sich um alle

Zahlungsverpflichtungen, bis die Strafe abgezahlt ist ,und gibt Pia

sogar noch jede Woche ein Taschengeld. „Ohne die Diakonie hätte ich

das alles nie geschafft“, sagt Pia.