Im Nordwesten - Patientinnen und Patienten, die trotz eines gebuchten Termins nicht erscheinen, sogenannte No-Shows, bereiten Arztpraxen auch im Nordwesten erhebliche Probleme. „20 Prozent aller Termine, die über die Terminservicestelle vermittelt worden sind, werden nicht wahrgenommen“, sagt Detlef Haffke von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, die 14.800 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten vertritt. Nach einer Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben 70 Prozent der Arztpraxen in Deutschland Probleme mit No-Shows. Dies sei mehr als ärgerlich, sagt der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen: „Die Termine sind geblockt und stehen dann für andere Patienten nicht zur Verfügung.“ Gassen fordert eine Ausfallgebühr, die von den Kassen entrichtet werden müsste, wenn Versicherte einen gebuchten Termin verstreichen ließen.

„Es ist einfach rücksichtslos gegenüber anderen Patienten, einen Termin einfach verstreichen zu lassen“, sagt Dr. Jörg Hennefründ, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe in Oldenburg. Er kennt das Problem, in seiner Tagesklinik lassen fünf bis zehn Prozent der Patienten geplante ambulante Operationstermine einfach ohne Angabe von Gründen verstreichen. „Wir nehmen kein Geld, wenn jemand nicht kommt, aber es gibt Kollegen, die tun das“, sagt der Mediziner, der aus mehr als 30-jähriger Erfahrung weiß, dass die Disziplinlosigkeit bei einigen Patienten zunehme. Hennefründ unterstützt die Forderung von Gassen. „Mit einer öffentlichen Diskussion bekommen wir das Thema in das Bewusstsein der Menschen“, sagt der Mediziner.

Zu den No-Shows kommt es laut Haffke auch deshalb, weil Patienten Termine bei mehreren Ärzten derselben Fachrichtung vereinbaren und dann den frühesten wahrnehmen, ohne die anderen abzusagen. Nicht nur für Ärzte, auch für Psychotherapeuten ist es ärgerlich, wenn Patienten nicht erscheinen. „Man hat eine Stunde geblockt, die dann ins Leere läuft“, sagt Lars Winkler, der in Burhafe eine Praxis für Psychotherapie führt. Er würde es begrüßen, wenn die Krankenkassen die Hälfte seines Ausfalles erstatten würden.

Die Kassenärzte gehen mit den Terminausfällen unterschiedlich um. Haffke verwies auf eine KBV-Umfrage vom vergangenen Jahr, wonach fast alle Praxen frei gewordene Termine kurzfristig an andere Patienten (92 Prozent) vergeben oder andere Kranke im Wartezimmer vorziehen (77 Prozent). Ein geringerer Teil plane von vornherein mit einer höheren Termindichte (22 Prozent) oder unternehme gar nichts (14 Prozent). „Wir haben eine Warteliste. Wenn jemand nicht kommt, wird ein neuer Patient angerufen“, sagt Dr. Gerold Hecht von der Radiologischen Praxis in Wittmund. Er hat es rechtlich prüfen lassen, ob er diesen Ausfall den Patienten in Rechnung stellen kann. „Aber das ist juristisch sehr schwierig“, sagt der Arzt. Tatsächlich urteilen die Gerichte zum „Ausfallhonorar“ unterschiedlich, ein Grundsatzurteil, auf das Ärzte sich berufen könnten, gibt es noch nicht. Um mit der Forderung vor Gericht bestehen zu können, ist mindestens der Nachweis der Ärzte wichtig, dass sie in dieser Zeit keinen anderen Patienten behandeln konnten. Von der Ärztekammer Niedersachsen heißt es dazu auf Anfrage unserer Redaktion: „Für Arztpraxen besteht bei einem unentschuldigten Fernbleiben oder kurzfristiger Absage der Patienten grundsätzlich die Möglichkeit, ein ,Ausfallhonorar’ zu verlangen, sofern die Vorgaben der Rechtsprechung beachtet werden.“ Konkrete Zahlen, wie viele Praxen so verfahren, liegen der Ärztekammer nach eigener Aussage nicht vor.

Der Spitzenverband der Krankenkassen wies die Forderung von Andreas Gassen umgehend zurück. „Ein immer tieferer Griff in die Taschen der Beitragszahlenden löst keine Probleme“, sagte Helge Dickau vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen der Deutschen Presseagentur. Stattdessen wäre es nur ein weiterer Zusatzverdienst für eine Berufsgruppe, die schon jetzt zu den Spitzenverdienern gehöre.

Inga Mennen
Inga Mennen Thementeam Soziales
Anke Brockmeyer
Anke Brockmeyer Reportage-Redaktion