Oldenburg - Der Ingenieur Holger Koch von der Uni Oldenburg warnt: Vorsicht beim Erwerb und Verwenden von Laserpointern. „Die Strahl-Leistung handelsüblicher Geräte kann den zulässigen Wert durchaus zigfach überschreiten und somit hochgefährlich sein. Wir haben im Bürobedarf gefragt, wir hätten gern einen Laserpointer für eine Präsentation“, so Koch.
Aber nicht immer sei auf die angegebenen Werte Verlass. Die jüngste Überprüfung eines solchen optischen Zeigestabs in der Abteilung Energie- und Halbleiterforschung der Hochschule habe statt der zugelassenen Strahl-Leistung von bis zu einem Milliwatt (mW) den 30-fachen Wert ergeben. „Was zunächst positiv klingt, sozusagen mehr Leistung für wenig Geld, bedeutet eine große Gefahr und kann zu Erblindung führen“, erklärt Koch.
Erst vor einer Woche hatten Unbekannte zwei Piloten beim Anflug auf den Flughafen Bremen mit einem Laserpointer geblendet.
Schon bei legalen Laserpointern mit einer Leistung von weniger als einem Milliwatt sei das Auge nur sicher, wenn sich das Lid reflexartig in einem Sekundenbruchteil schließt. „Die Netzhaut ist der Bestandteil des Körpers, der als erster aufgibt. Wenn das eine Milliwatt nicht eingehalten wird, wird man blind“, so der Feinwerktechnik-Ingenieur. Wer also Laserstrahlen wie die des getesteten Geräts ins Auge bekomme, dem drohe eine irreversible und inoperable Erblindung. Besonders tückisch für Nutzer: Laut Verpackung hätte das Testgerät den zulässigen Grenzwert einhalten sollen.
Zusätzlich entdeckten die Physiker bei ihren Messungen eine weitere Gefahr, nämlich einen Anteil Infrarot-Strahlung (IR) mit einer Stärke von zehn Milliwatt. „Von dieser Strahlung gehen besonders unkalkulierbare Risiken aus, weil sie unsichtbar ist und somit ohne Vorwarnung Augenschäden eintreten können“, erläutert Labor-Ingenieur Koch. IR-Strahlung werde für einen Laserpointer mit grünem Strahl zwar benötigt, müsste dann aber wieder herausgefiltert werden.
Wer bezüglich der Sicherheit eines bereits erworbenen Laserpointers unsicher ist, dem empfiehlt er die Probe aufs Exempel: Wenn ein Laserstrahl binnen Sekunden Schokolade anschmilzt oder verfärbt, dürfte er eine – vielfach überhöhte und somit hochriskante – Strahl-Leistung von mindestens 20 mW haben. „Koch: „Die Schokolade wird schwarz oder weiß, aber sie bekommt eine andere Struktur.“ Nur ein extrem stark strahlender Laserpointer ab einer Leistung von ungefähr 150 mW vermag ein Streichholz zu entzünden. Auch eine Sichtbarkeit des Lichtpunkts in einer Entfernung von mehr als einem Kilometer dürfte bei einem zulässigen Pointer ausgeschlossen sein.
