Vechta/Freiburg - Der Familienbund der Katholiken fordert seit Jahren eine gerechtere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Bestätigt sieht er sich durch eine Entscheidung des Sozialgerichts Freiburg, das einen Fall zur Pflegeversicherung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hat. „Das Freiburger Sozialgericht ist mit uns der Auffassung, dass der Gesetzgeber das Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 nicht verfassungskonform umgesetzt hat“, sagt Alfons Gierse (Vechta), Geschäftsführer des Familienbundes, Landesverband Oldenburg. Die Karlsruher Richter hatten damals entschieden, dass es dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes widerspricht, wenn der Gesetzgeber bei der Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge nicht berücksichtigt, dass Eltern einen doppelten Beitrag für die Sozialversicherung erbringen. Um Eltern nicht übermäßig zu belasten, müssten sie bei den Beiträgen finanziell entlastet werden, fordert Gierse. Der vom Gesetzgeber beschlossene Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten für Kinderlose reiche nicht aus. Ungerecht sei auch, dass Eltern mit erwachsenen Kindern einen niedrigeren Pflegeversicherungsbeitrag bezahlten, obwohl sie aktuell keinen Kostenaufwand mehr für ihre Kinder hätten.
Der Familienbund fordert einen Kinderfreibetrag in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, der Familien um 227 Euro pro Monat und Kind entlasten würde.
