Holdorf /Vechta /Oldenburg Wer auf der Autobahn rechts überholt, dann wieder einschert und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss viel Geld bezahlen und längere Zeit auf seinen Führerschein verzichten. Diese Erfahrung musste jetzt ein 22 Jahre alter Mann aus Holdorf machen. Das Oldenburger Landgericht verurteilt ihn am Montag wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe von 400 Euro und einer Führerscheinsperre von neun Monaten. Damit bestätigt die Kammer weitgehend ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Vechta.
Der Angeklagte hatte im Oktober vorigen Jahres auf der Bundesautobahn A 1 in der Nähe von Holdorf zwei vor ihm fahrende Fahrzeuge überholt und zwar rechts. Die beiden Fahrzeuge befanden sich auf der Überholspur. Der Angeklagte nutzte auf der rechten Spur eine Lücke zwischen zwei Lastwagen, um dann wieder auf die Überholspur einzuscheren. Er hatte sich so knapp vor die beiden Fahrzeuge gesetzt, dass deren Bremssysteme anschlugen.
Der Angeklagte indes hatte den schweren Vorwurf bestritten. Ja, er habe die beiden Fahrzeug rechts überholt, sei dann aber ohne Gefährdung der anderen wieder auf die Überholspur gewechselt, erklärte er.
Die beiden Fahrzeuge seien in einer 130er-Zone lediglich knapp 100 Stundenkilometer gefahren. Fünf Minuten lang sei er hinterher gefahren, dann habe er sie rechts überholt. Mehr nicht. Der Angeklagte hätte die Tat gerne als Ordnungswidrigkeit eingestuft gesehen, zumal er ja keinen gefährdet habe.
Doch das Gericht sah das anders. Zeugen hatten von dem gefährlichen Einscheren berichtet. Darüber hinaus lügen in der Regel Bremssysteme nicht. Das Einscheren war den Feststellungen zufolge knapp an einer Kollision vorbei gewesen. Deswegen war auch der Straftatbestand der Straßenverkehrsgefährdung erfüllt. Der Angeklagte hat gestern die Tat letztlich auch eingeräumt.