Lohne /Oldenburg Geplatzt ist am Freitag der Prozess gegen den 51 Jahre alten Geschäftsführer einer bulgarischen Firma, der sich wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor dem Oldenburger Landgericht verantworten sollte. Der Angeklagte war nicht zu dem Verfahren erschienen. Er hält sich zurzeit wieder in Bulgarien auf. Förmlich geladen werden konnte er nicht.
Er soll zwar von dem gestrigen Termin Kenntnis gehabt haben, das aber reichte für Sanktionen (Haftbefehl) nicht aus. Das Verfahren ruht nun, bis der Angeklagte ordnungsgemäß zum Termin geladen werden kann. Laut Anklage soll der 51-Jährige vom 1. September 2009 bis zum 30. Juli 2010 103 bulgarische Arbeiter im Rahmen von Werksverträgen einer deutsche Zwischenfirma überlassen haben, die ihrerseits die Arbeiter in einem fleischverarbeitenden Unternehmen in Lohne (Wiesenhof) dann aber als Arbeitnehmer einsetzte.
Die Lohner Firma zahlte einen Stundenlohn von acht Euro, ausbezahlt bekamen die Arbeiter aber lediglich vier Euro pro Stunde. Insgesamt 40 000 Stunden haben die Arbeiter abgeleistet. Das waren für den Angeklagten 320 000 Euro Umsatz gewesen. Von den vier Euro Stundenlohn wurden den Arbeitern noch die Kosten für die Unterkunft abgezogen, was ebenfalls illegal ist. Ursprünglich angeklagt wegen der illegalen Machenschaften waren der Angeklagte und sein Vater, der ist mittlerweile aber verstorben. Gegen die deutsche Zwischenfirma, die die bulgarischen Arbeiter illegal weitervermittelt haben soll, soll ebenfalls ein Verfahren laufen. Mit dem Verfahren gegen den Angeklagten aus Bulgarien muss sich die Justiz beeilen. Die Taten sind in knapp zwei Jahren verjährt. Ob es noch rechtzeitig gelingt, den Mann nach Oldenburg zu schaffen, ist eher fraglich.