München /Kehl Die Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn und die EU-Fluggastrechte kennen viele. Doch auch Reisende, die mit dem Fernbus unterwegs sind, haben klar festgelegte Rechte.
Die EU-Fahrgastrechte im Busverkehr gelten für Strecken ab 250 Kilometern Distanz, wenn Ankunfts- oder Abfahrtsort innerhalb der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen liegen.
Wo kann ich mich bei Problemen beschweren | ? |
Wenn sich etwa die Abfahrt stark verspätet hat oder das Gepäck beschädigt wurde, sollte man so schnell wie möglich handeln. „Zunächst den Busfahrer ansprechen oder das Unternehmen direkt kontaktieren“, rät Johannes Parwulski, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) in Kehl.
Außerdem sollten der Busfahrer oder das Terminalpersonal die Mängel schriftlich bestätigen. Der ADAC rät, die Mängel zusätzlich auf Fotos festzuhalten und die Kontaktdaten anderer Fahrgäste als Zeugen zu notieren. Es empfiehlt sich, Fahrscheine und Quittungen aufzubewahren. Die Ansprüche müssen innerhalb von drei Monaten nach der Fahrt schriftlich gegenüber dem Busunternehmen geltend gemacht werden.
Sollte dieser Versuch erfolglos geblieben sein, können sich Reisende an das Eisenbahn-Bundesamt wenden – das ist die zuständige Durchsetzungsstelle in Deutschland.
Was tun bei Verspätung oder Ausfall der Fahrt | ? |
Die Fahrgastrechte gelten nur eingeschränkt, wenn sich der Bus wegen eines Staus verspätet oder die Fahrt ausfällt aufgrund eines Unwetters oder anderer Gründe, für die das Busunternehmen nichts kann. Liegen solche Gründe nicht vor, zählt die Verzögerung bei der Abfahrt: Bei mehr als 120 Minuten Verspätung oder einer Annullierung oder Überbuchung der Fahrt, kann das Unternehmen folgendes anbieten: die kostenlose Rückbeförderung zum Abfahrtsort, eine kostenlose alternative Beförderung zum Ziel und eine Erstattung des Fahrpreises. Bietet das Unternehmen keine dieser Möglichkeiten an, besteht zusätzlich Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises.
Was gilt, wenn ich außerplanmäßig irgendwo übernachten muss | ? |
Ist, etwa aufgrund einer Panne, die Übernachtung in einem Hotel nötig, muss das Busunternehmen die Kosten für das Hotel und den Transfer dorthin übernehmen – sie sind auf 80 Euro pro Person und pro Nacht begrenzt. Die Unterbringung ist auf höchstens zwei Nächte beschränkt.
Wer sich in so einem Fall selbst um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmert, sollte die Belege aufbewahren. „Eine Kopie sollte dann beim Busunternehmen eingereicht werden“, rät der ADAC.
Was steht mir zu, wenn das Gepäck gestohlen oder beschädigt wurde | ? |
Das Gepäck ist bei Busreisen meistens im Frachtraum untergebracht. Dort könne es leicht geklaut werden, sagt Johannes Parwulski. Wertsachen daher besser im Handgepäck verstauen und den Koffer mit Namensschild und Aufklebern kennzeichnen.
Reisenden steht bei Verlust eine Entschädigung zu. Wer vor der Fahrt ein Foto vom Kofferinhalt macht, ist auf der sicheren Seite. Reisende müssen den Wert des verlorenen Gepäcks selbst nachweisen. Die maximale Entschädigungssumme liegt bei mindestens 1200 Euro pro Gepäckstück.