Cäciliengroden - Was anderswo normal erscheint, gilt noch lange nicht für Cäciliengroden. Denn Abrissbagger sieht man in dem Dorf eigentlich nie. Denn alte Häuser werden nicht abgerissen, sondern oft mit viel Aufwand liebevoll wieder hergerichtet. Und das hat einen guten Grund: Es gibt eine Satzung, die das so vorschreibt.
Umso erstaunter waren einige Bürger, als jetzt doch eines der alten Häuser von der Bildfläche verschwand. Sie erkundigten sich bei unserer Zeitung.
Baubestand im alten Ortskern durch Erhaltungssatzung geschützt
Der Baubestand im alten Ortskern von Cäciliengroden ist durch eine Erhaltungssatzung geschützt. Es handelt sich dabei um 256 Siedlungshäuser, die 1938/39 entstanden, nachdem der Beschluss gefallen war, in Cäciliengroden eine Siedlung für die Arbeiter der Kriegsmarinewerft einzurichten.
Durch die Erhaltungssatzung, die 2014 vom Sander Gemeinderat verabschiedet wurde, soll der typische dörfliche Charakter erhalten bleiben. Gerade beim Verkauf von Grundstücken soll es für Investoren nicht möglich werden, ortsuntypische Bauten zu errichten. Möglich ist es allerdings schon, ein Haus abzureißen und im angepassten Stil ein neues zu bauen. Abhängig ist das von der Genehmigung durch die Gemeinde.
Das sagt die Gemeinde Sande
Als nun auf einem Grundstück von einem Haus nur noch Schutt übrig blieb, rief das einige Bürger auf den Plan. „Keine Sorge, alles in Ordnung“, erklärte jedoch Nadine Stamer von der Gemeinde Sande auf Nachfrage. Das fragliche Gebäude sei durch An- und Umbauten aus einer Zeit vor der Erhaltungssatzung so ungünstig zu gestalten gewesen, dass es für den Abriss eine Sondergenehmigung gab.
„Zudem liegt das Gebäude ganz hinten in einem Hof, der durch eine Stichstraße erschlossen wird, dass es in erster Linie gar nicht ins Auge fällt“, sagt Stamer.
Nun wird dort neu gebaut – und zwar ein Einfamilienhaus.
