Saterland - Die Landesschulbehörde hat die Gemeinde darauf hingewiesen, dass sie eine Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für ihre Grundschulen fassen müsse. Das teilte Bürgermeister Hubert Frye am Mittwochabend in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses mit. Einstimmig wurde der Satzung zugestimmt.

Zwar habe der Rat in seiner Sitzung am 10. Mai 1977 Schulbezirke beschlossen, jedoch nicht als Satzung. Die Regelung der Bezirke erfolgte nach Straßen.

Ein Schüler kann grundsätzlich nur die Schule besuchen, in deren Schulbezirk er seinen Wohnsitz hat. Trotz Satzung kann der Besuch einer anderen Schule auf Antrag der Erziehungsberechtigten in bestimmten Fällen gestattet werden. Die CDU-Fraktion regte an, keine Regelung nach Straßen, sondern nach Grenzen der Gemeindeteile vorzunehmen. Das wurde jetzt umgesetzt und hat den Vorteil, dass bei neuen Baugebieten/Straßen keine Änderung der Satzung erfolgen muss.