BREMEN - Die Universität Bremen will in der kommenden Woche beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel erwirken, dass die Affenversuche am Institut für Hirnforschung bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung zunächst fortgesetzt werden können. Damit soll eine Entscheidung von Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter ausgesetzt werden. Die SPD-Politikerin hatte dem Hirnforscher Professor Andreas Kreiter mitgeteilt, sein Antrag auf Fortsetzung der Versuche mit 24 Makakenaffen nach dem 30. November werde nicht genehmigt: Die Experimente seien ethisch nicht mehr vertretbar.

Kreiter hat am Freitag Widerspruch gegen die Entscheidung Rosenkötters eingelegt. Uni-Rektor Professor Wilfried Müller bezeichnet diese als „unzulässigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit“.

Rückendeckung erhält die Senatorin durch ein Gutachten des Berliner Tierschutz-Ethikers Jörg Luy. Kreiter habe sich „weder mit den ethischen Gesichtspunkten des Versuchsvorhabens überzeugend auseinandergesetzt noch die Belastungssituation der Versuchstiere plausibel dargestellt“, heißt es in der Expertise. Unter Tier-Ehtikern bestehe Einigkeit darüber, dass die Methoden des Hirnforschers „ethisch nicht zu rechtfertigen“ seien. Luy: „Würde eine solche Behandlung bei Untersuchungshäftlingen oder Kriegsgefangenen berichtet, würde man von Folter sprechen.“

Der international renommierte Kreiter, der nach Polizeiangaben wegen Bedrohungen durch Tierschützer unter Polizeischutz steht, sieht zu seinen Versuchen „gegenwärtig keine Alternativen“. Seine Forschung sei eingebettet in internationale Bemühungen, die Mechanismen der Wahrnehmung, des Denkens und Handelns aufzuklären. Damit solle Menschen mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems geholfen werden, z.B. Demenzkranken oder Parkinson-Patienten. So stelle der neue Versuchsantrag auch nicht nur auf Grundlagenforschung ab. Ein weiteres Ziel seien Fortschritte bei der Behandlung von Epileptikern.

Der Tierschutzbund bewertet das völlig anders: Nach mittlerweile zehn Jahren Forschung könne Kreiter „keinerlei medizinisch anwendbare Ergebnisse vorweisen“, kritisiert Präsident Dr. Wolfgang Apel. Forschungsfreiheit ende dort, wo hochrangige andere Werte gefährdet werden. Tierversuche dürften nach dem Tierschutzgesetz nur dann durchgeführt werden, wenn sie „unerlässlich“ und „ethisch vertretbar“ seien. „Die Bremer Affenexperimente erfüllen diese Vorgaben nicht“, meint Apel.

Darüber wird demnächst vor Gericht gestritten werden. Die Universität nimmt den Kampf „Forschungsfreiheit gegen Tierschutz“ auf. In der Entscheidung über das Aus für die Affenversuche sei die notwendige ethische „Abwägung zwischen der Bedeutung für die Grundlagenforschung und der Bedeutung für den medizinischen Fortschschritt nicht vorgenommen worden“, moniert Rektor Wilfried Müller.

Zu den Affenversuchen veranstaltet der Tierschutzbund eine Podiumsdiskussion. Sie beginnt am Montag, 17. November, 11.30 Uhr, im Atlantik Hotel Universum in Bremen.

www.tierschutzbund.de