CELLE - CELLE/DPA - Im Kampf um einen der knappen Studienplätze etwa in Medizin können zunächst leer ausgegangene junge Leute auf Kosten ihrer Rechtsschutzversicherung gegen Hochschulen klagen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Urteil vom Mittwoch entschieden hat, reiche eine „hinreichende Erfolgsaussicht“, um für Klagen gegen bis zu zehn Hochschulen einen Deckungsschutz zu erhalten. Der Kläger müsse nachweisen, dass die Hochschule ihre Kapazität an Studienplätzen in den Vorjahren nicht ausgeschöpft habe. Der grundrechtliche Anspruch auf eine freie Berufswahl dürfe nur beschränkt werden, wenn die vorhandene Kapazität voll ausgenutzt sei.
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