DELMENHORST - „KeinKind darf aus Kostengründen von der Schulverpflegung ausgeschlossen werden“. Diese Forderung hat die SPD-Landtagsabgeordnete Swantje Hartmann aufgestellt und kündigt an, die Situation vor Ort prüfen zu lassen.
„Wir wollen wissen, wie und von wem wie oft die im Schulzentrum-West, der IGS und dem Willms-Gymnasium angebotenen Mahlzeiten in Anspruch genommen werden“, so die Politikerin. Zu diskutieren sei auch grundsätzlich die Frage nach der Notwendigkeit der Verpflegung in der Schule.
Tatsache ist, dass im Juli diesen Jahres in Delmenhorst 11 716 Personen Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) und Sozialgesetzbuch XII (gemeinhin als Hartz-IV-Empfänger bezeichnet) bezogen haben. In dieser Personengruppe wiederum sind 3375 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Insgesamt, so der Leiter der ARGE , Siegfried Dreckmann, sind in Delmenhorst mehr als die Hälfte aller Leistungsbezieher nach SGB II und SGB XII unter 25 Jahre alt.
„Vor dem Hintergrund steigender Preise insbesondere bei den Lebensmitteln muss geprüft werden, ob die Höhe des bundesweiten Regelsatzes noch das gesetzlich garantierte Existenzminimum abdeckt“, gibt Hartmann zu bedenken. Sie macht auf eine Studie des Forschungsinstituts für Kinderernährung der Universität Bonn aufmerksam. Danach veranschlagt der Gesetzgeber für 14- bis 18-Jährige 3,42 Euro für Ernährung pro Tag.
„Wenn in der Schule für Verpflegung insbesondere in den Ganztagsschulen zwei bis drei Euro pro Tag ausgegeben werden müssen wird klar, dass viele Familien das nicht leisten können“, erklärt Hartmann. Die Betroffenen würden ihre Kinder aus Kostengründen von der Schulverpflegung abmelden.
Doch nicht nur die sogenannten Hartz-IV-Empfänger hätten oftmals Probleme, das Essensgeld für die Kinder zu zahlen, gibt die Sozialpolitikerin zu bedenken. Auch Familien mit geringem Einkommen und/oder mehreren KIndern hätten Probleme, das Geld für die Schulverpflegung aufzubringen.
