LEER/HANNOVER - „Leo“, der kleine Junge aus Ostfriesland, der im Alter von sechs Wochen so schwer misshandelt worden war, dass er seither mehrfach schwerst behindert ist, wird an diesem Donnerstag eingeschult. Was für andere Kinder ein schönes Ereignis ist, könnte für „Leo“ (Name geändert) ein unkalkulierbares Risiko bedeuten, befürchtet zumindest die Pflegefamilie, die sich seit Jahren des Kindes angenommen hat.

„Leo ist zu einer außerhäuslichen Unterbringung nicht in der Lage, ein Umgebungswechsel versetzt ihn in Panik“, macht sich der Pflegevater des heute achtjährigen Jungen Sorgen. Er hatte eine Hausbeschulung beantragt, die aber wurde abgelehnt.

„Leo“ kann nicht sitzen, nicht stehen, nicht essen, nicht sprechen, nicht sehen. Gleichwohl sind die Landesschulbehörde und das Kultusministerium überzeugt, dass die Einschulung in einer auf behinderte Kinder spezialisierten Förderschule dem Kind guttut. „Es ist bei niemandem – und sei er noch so eingeschränkt – auszuschließen, dass der Kontakt mit anderen Kindern positiven Einfluss auf die persönliche Entwicklung nimmt“, sagt Dr. Peter Wachtel, im Kultusministerium Fachmann für sonderpädagogische Förderung. Selbst schwerst behinderte Kinder seien förderbar, ganz abgesehen von ihrer Förderungswürdigkeit.

Auch aus medizinischer Sicht sind die Teilnahme des Kindes am Unterricht und der Transport zur Schule zu verantworten, glaubt Wachtel. Sollten sich allerdings die Befürchtungen des Pflegevaters als richtig erweisen, könne man immer noch auf Hausunterricht umstellen.

„Leo“ war bereits zweimal von der für alle verbindlichen Schulpflicht per Ausnahmegenehmigung befreit worden. Im dritten Jahr soll jetzt ein neuer Anlauf unternommen werden – nach aller Möglichkeit im Einvernehmen mit der Pflegefamilie. „Wir handeln im Interesse des Kindes", versicherte am Mittwoch auch die Landesschulbehörde in Lüneburg.

Der Entwicklungsstand des Jungen ist vergleichbar dem eines halbjährigen Kleinkindes. Eine Beschulung kann ihm naturgemäß nicht den klassischen Bildungskanon vermitteln. Soll sie auch gar nicht, sagt Ministerialrat Wachtel. Der förderpädagogische Ansatz liegt in der Teilhabe am Gemeinschaftsgeschehen.

Das Ministerium setzt beim zweifelnden Pflegevater auf nachträgliche Einsicht. „Wir wären sehr froh, wenn es uns gelänge, auch ihm ein Stück Hoffnung zu geben“, sagt Wachtel.