OLDENBURG - Es wäre zu schön, um wahr zu sein. Noch vor der vorlesungsfreien Zeit der Semesterferien ab Juli soll die Universität Oldenburg nach langer Vakanz einen neuen Präsidenten – oder eine Präsidentin – haben. So stellt sich das zumindest die neu zusammengesetzte sechsköpfige Findungskommission vor.

Das paritätisch aus Mitgliedern des Hochschulrates und der Universität besetzte Gremium beschloss am Freitag, eine „externe, hochschulpolitisch und wissenschaftlich ausgewiesene Persönlichkeit“ damit zu beauftragen, „interne und externe“ Bewerber oder Bewerberinnen gezielt anzusprechen. Namen werden ausdrücklich nicht genannt. Die Kandidatenfindung – so sieht es der Zeitplan vor – soll so zügig voranschreiten, dass der Hochschulsenat noch in diesem Sommer eine Wahl treffen kann.

Ziel der Bemühungen, die sich nach der Demission des bisherigen Universitätspräsidenten Uwe Schneidewind im Herbst 2008 als äußerst schwierig gestalteten, ist es, das Präsidentenamt mit einer Persönlichkeit zu besetzen, die einem von der Findungskommission vorgegebenen Anforderungsprofil entspricht. Darunter kann man sich vielerlei vorstellen. In jedem Fall sollte es nach Ansicht des Vorsitzenden der Findungskommission, Dr. Werner Brinker (Oldenburg), der auch Vorsitzender des Hochschulrates ist, jemand sein, der die Oldenburger Universität bei ihren spezifischen Stärken in der Lehrerausbildung einerseits und der seit einigen Jahren verfolgten Ausrichtung auf naturwissenschaftliche Exzellenzen entscheidend voranbringt.

Ob das nun jemand wird, der – unbelastet durch interne Diskussionen – von außen kommt oder als Hochschulangehöriger die Universität von innen heraus bestens kennt, ist offen. Für beide Varianten gibt es gute Gründe. Dem Ansehen der Universität kämen klare Leitungsverhältnisse sicher zugute – zumal in dem Jahr, in dem sich Oldenburg mit dem Titel „Stadt der Wissenschaft“ schmücken darf.

Derweil beugen die Regierungsfraktionen von CDU und FDP im niedersächsischen Landtag Eventualitäten vor. Die Amtszeit des „am 31. August vorhandenen“ Präsidenten oder der Präsidentin der Universität Oldenburg werde bis Ende August 2015 – also für sechs Jahre – festgeschrieben, heißt es in einem von den beiden Fraktionen eingereichten Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes.

Das heißt im Klartext: Eine vorzeitige Trennung wie im Fall Schneidewind wird in der nächsten Präsidentenamtsperiode an der Uni Oldenburg nicht möglich sein, sofern das Gesetz den Landtag passiert.