WILHELMSHAVEN/BREMEN - WILHELMSHAVEN/BREMEN/JWE/MÜ - Der Wilhelmshavener Professor Dr. Hans-Christian Jahr will trotz einer inzwischen bekannt gewordenen Haftstrafe wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger um seine Berufung zum Rektor der Hochschule Bremen kämpfen. Jahr ist seit 2000 Dekan des Fachbereichs Wirtschaft an der Fachhochschule in Wilhelmshaven. Dem 54-Jährigen wird – wie berichtet – vorgeworfen, eine zweieinhalbjährige Haftstrafe, die er bis 1999 verbüßt hat, weder bei der Bewerbung für das Amt in Wilhelmshaven noch im Verfahren um die Nominierung zum Bremer Rektor angegeben zu haben.

In einer Erklärung zu den Vorwürfen spricht Jahr von dem Versuch einer gezielten Diskreditierung seiner Person. Er werde sich aber gegen diesen „Rufmord“ zur Wehr setzen. Jahr: „Die erfolgreiche Resozialisierung meiner Person lasse ich mir nicht kaputtmachen.“

Der Vorwurf, er hätte Verurteilung und Haftstrafe nicht angegeben, unterstelle, dass er zu dieser Offenbarung verpflichtet gewesen sei. Das sei aber falsch. Der ursprünglich erfolgte Eintrag in sein Führungszeugnis sei nach Fristablauf gelöscht worden – und eine Offenbarungspflicht bestehe nicht, weil diese die Resozialisierung gefährden würde.

Jahr äußerte sich auch zu den Umständen seiner damaligen Verurteilung. In fünf Fällen, bei denen er bezüglich der Bewährung im Irrtum gewesen sei, habe es vier Verfahrenseinstellungen und eine Geldbußenreduzierung von 100 auf 70 DM gegeben. Die Frankfurter Justiz habe ihm jedoch unterstellt, bewusst eine abweichende rechtsirrige Meinung vorgetäuscht, tatsächlich aber von der Verjährung gewusst zu haben.

Das hohe Urteil – die Anklage hatte nur die zur Bewährungs-Strafaussetzung möglichen zwei Jahre beantragt – erklärt Jahr mit „politischen Interessen“. Ihm sei in Justizkreisen vorgeworfen worden, „in exzessivem Maße“ Anwälten und Betroffenen Gehör vor Gericht einzuräumen.