Hannover - Niedersachsens Gesundheitsministerium hat eine gerade erst erlassene Einschränkung privater Besuche zurückgenommen. Es geht dabei um Besuche von Familienangehörigen und engen Freunden – diese sollen doch nicht verboten sein.
Die am Samstag in Kraft getretene Corona-Verordnung schieße in einem Punkt übers Ziel hinaus und müsse korrigiert werden, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Vorausgegangen waren empörte Reaktionen von Bürgern und Parteien.
„Manche treffen sich mit ihren bereits ausgezogenen Kindern, andere mit ihren getrennt lebenden Lebensgefährten, wieder andere mit nur einem engen Freund oder einer Freundin. Das alles soll auch zukünftig in Niedersachsen möglich bleiben“, präzisierte Ministerin Carola Reimann (SPD). Gleichzeitig bleibe es dabei: „Alle Bürgerinnen und Bürger sind dringend aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“, betonte Reimann.
In der Verordnung, die auch die Öffnung von Baumärkten für Privatpersonen von Samstag an wieder erlaubt, heißt es: „Kontakte innerhalb der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes beschränkt.“ Ausnahmen gelten etwa nur für den Besuch bei Lebenspartnern, Alten oder Kranken, die Betreuung Hilfsbedürftiger oder die Teilnahme an Hochzeitsfeiern im engsten Familienkreis.
„Das Besuchsverbot war ganz offensichtlich verfassungswidrig und seine Aufhebung dringend geboten“, sagte FDP-Landtagsfraktionschef Stefan Birkner. Es zeichne sich ein sehr leichtfertiger Umgang der Landesregierung mit Bürgerrechten ab. Das Vorgehen war aus Sicht der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Julia Willie Hamburg übereilt und ein schwerer Fehler. Es gefährde die generelle Akzeptanz der Corona-Schutzmaßnahmen. „Künftig muss wieder Sorgfalt vor Eile gehen und das Parlament an solchen Entscheidungen beteiligt werden“, sagte sie.
