Hannover/Oldenburg - Das Land Niedersachsen muss seine Corona-Verordnung nachbessern. Der Grund: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg bemängelt die in Paragraf 1, Absatz 5.1, des Regelwerks festgelegten Einschränkungen bei Zusammenkünften. Dies könnte zum Ergebnis haben, dass Hochzeiten, standesamtliche Trauungen oder Jubiläen mit fester Gästeliste nicht auf eine Teilnehmerzahl von 50 Personen begrenzt wären (Az.: 13 MN 280/20).

Geklagt hatte eine Gesellschaft, die einen Gutshof im Oldenburger Land für Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Firmenfeiern vermietet. Das Gericht stellte klar, dass Veranstaltungen in privaten Räumen aktuell unbegrenzt gestattet sind, teilte die Rechtsvertreterin der Klägerin, die Hamburger Kanzlei Lindenthal & Schmidt, mit. Also auch dann, wenn Gastronomen oder Vermieter ihre Räumlichkeiten an solche Teilnehmer vermieten. Bisher gilt eine Obergrenze von 50 Personen bei privaten Feiern wie Hochzeiten. Die Kosten für den Rechtsstreit muss das Land Niedersachsen tragen.

Der Sprecher des Sozialministeriums bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion, dass der entsprechende Passus der Verordnung präzisiert werde um den Zusatz, dass die Obergrenze Feiern „außerhalb der eigenen Wohnung“ betreffe. Auch in zwei anderen Punkten wird das Regelwerk an diesem Freitag geändert: Shisha-Bars dürfen wieder öffnen. Das OVG hatte dem Land attestiert, seiner Überprüfungspflicht nicht nachgekommen zu sein. Ergänzungen gibt es auch für den Kita-Bereich.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent