KARLSRUHE -
Morgen wird die Entscheidung verkündet. Klagen von Splitterparteien wurden abgelehnt.
KARLSRUHE/DPA - Das Bundesverfassungsgericht wird morgen sein Urteil über die Klagen gegen die Bundestagswahl am 18. September verkünden. Die Entscheidung sei gefallen, teilte eine Sprecherin des Gerichts in Karlsruhe gestern mit. Die Wahlklage von zwei Splitterparteien wurde bereits am Dienstagabend als unzulässig abgelehnt. Um 10 Uhr am Donnerstag soll die Entscheidung über die Klagen der beiden Abgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) verkündet werden. Die Parlamentarier hatten die Auflösung des Bundestags und die geplante Neuwahl als verfassungswidrig bezeichnet und Organklagen eingereicht.Hintergrund, S.5
