Berlin - Nach jahrelangem Streit über Regeln gegen die Kontrolle von Beschäftigten am Arbeitsplatz will die Koalition nun heimliche Videoaufnahmen grundsätzlich verbieten. Die offene Überwachung soll aber erleichtert werden. CDU/CSU und FDP hatten sich nach langen Verhandlungen überraschend doch noch auf ein umfassendes Reformpaket geeinigt.

Nach Aussage der FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz soll die Neuregelung Grauzonen im geltenden Recht beseitigen, um Bespitzelungsskandale zu verhindern. In der Vergangenheit waren bei der Bahn, der Telekom und beim Lebensmitteldiscounter Lidl Arbeitnehmer in unzulässiger Weise überprüft worden. Anfang dieses Jahres geriet der Discounter Aldi Süd deswegen in die Schlagzeilen.

Der zuständige Experte der Unionsfraktion, Michael Frieser (CSU), sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Eine verdeckte Bespitzelung von Beschäftigten darf es in diesem Land nicht mehr geben.“ Zuvor hatte er angekündigt, das Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz, das die Bundesregierung 2011 eingebracht hatte, werde Anfang dieses Jahres verabschiedet.

Die Opposition spricht hingegen von einer Mogelpackung. Der DGB kündigt Widerstand gegen das Gesetz an. „Es ist ein Anschlag auf die Arbeitnehmerrechte“, sagte DGB-Chef Michael Sommer dem ARD-Hauptstadtstudio. Eine massive Ausweitung der Möglichkeiten zur offenen Überwachung schaffe gläserne Arbeitnehmer, monierte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds. „Sie geben einmal die Erlaubnis, zum Beispiel bei Abschluss des Arbeitsvertrages – und dann war es das.“

SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht sprach von einer „Mogelpackung“: Die Änderungen zum ursprünglichen Entwurf täuschten darüber hinweg, dass die Arbeitgeberinteressen weiter den Ton angeben. Der Linken-Innenpolitiker Jan Korte bezeichnete das Vorhaben als „Verschlimmbesserung“: Keine neue Regelung sei besser als dieser „verkorkste Entwurf“.

Die Vorschriften stellen laut „FAZ“ jede Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis unter den Vorbehalt, dass sie erforderlich sind und keine wichtigeren Interessen des Mitarbeiters entgegenstehen. Dies gelte etwa für Fragen im Bewerbungsgespräch oder die Anordnung von Eignungstests und ärztlichen Untersuchungen.