Frankfurt/Main - Im Insolvenzverfahren um die deutsche Tochter der Pleitebank Lehman hat das Amtsgericht Frankfurt eine rekordverdächtige Gebührenrechnung gestellt. Vorläufig seien 67 Millionen Euro berechnet und vom Insolvenzverwalter bereits gezahlt worden, bestätigte am Freitag ein Justizsprecher.
Über die Höhe sei aber noch nicht abschließend entschieden, derzeit laufe eine Prüfung. Es gebe zudem bei einer abschließenden Entscheidung die Möglichkeit, dagegen Rechtsmittel einzulegen, sagte der Sprecher.
Im „Handelsblatt“ hatte der Stuttgarter Insolvenzexperte Volker Grub eine Kappung der Gebühren bei 275 000 Euro verlangt. Dies sehe die Insolvenz-Gebührenordnung bei einem Streitwert ab 30 Millionen Euro vor. Grub unterstellte dem Insolvenzverwalter Michael Frege ein Eigeninteresse: „Hohe Gerichtskosten rechtfertigen auch eine hohe Insolvenzverwaltervergütung.“
