Darf sich eine Bischöfin politisch äußern?
Dies wird zur Zeit diskutiert, da sich die leitende Geistliche der Evangelischen Kirche in Deutschland in ihrer Neujahrspredigt kritisch zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr geäußert hat, und das an dem symbolischen Ort in der Dresdener Frauenkirche.
Wörtlich sagte sie: „Nichts ist gut in Afghanistan . . . Waffen schaffen offensichtlich keinen Frieden in Afghanistan. Wir brauchen mehr Fantasie für den Frieden, für ganz andere Formen, Konflikte zu bewältigen.“
Zugegeben, der Anfang klingt zu wenig differenziert, da er sinnvolles Mühen um Frieden außer acht lässt. Grundsätzlich darf sich eine Bischöfin zum Einsatz der Bundeswehr kritisch äußern, sie muss es sogar, denn sie hat nach kirchlichem Verständnis „das Hirten- und Wächteramt“ auszuüben.
Modern ausgedrückt handelt es sich um den Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, nach dem diese nicht in einem frommen Getto lebt, ohne sich um „die Welt“ zu kümmern.
Wer Gottes Anspruch auf unser Leben bejaht, muss sich um das öffentliche Wohl sorgen (Barmer Theologische Erklärung 1934).
Diese Aufgabe wird seit der Versagensgeschichte der Kirche in der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland bejaht; in vielen Denkschriften hat sich die Evangelische Kirche ihrer Aufgabe gestellt. Die letzte Friedensdenkschrift aus dem Jahre 2007 betont den Einsatz für „gerechten Frieden“ durch Frieden und Gerechtigkeit.
In der bildreichen Sprache der Psalmen sollen sich „Frieden und Gerechtigkeit küssen“ (85,11), denn „Die Frucht der Gerechtigkeit wird Frieden sein und der Ertrag der Gerechtigkeit Ruhe und Sicherheit auf immer.“
Das hofft der Prophet Jesaja in einer Zeit, als das Königreich Juda vom Weltreich der Assyrer im 8. Jahrhundert v. Chr. bedroht wurde.
Diese Hoffnung hat unsere Bischöfin zum Neuen Jahr ausgedrückt.
Und unser Bundespräsident hat sich in der Hildesheimer Michaeliskirche am 15. Januar dieses Jahres positiv dazu geäußert.
