BRAUNSCHWEIG - BRAUNSCHWEIG/DPA - Die Behörden dürfen Hooligans zur WM strenge Meldeauflagen machen, um sie von Spielorten fern zu halten. Dies gilt nach mehreren gestern veröffentlichten Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig auch dann, wenn die Betroffenen bisher nicht wegen Straftaten bei Sportereignissen verurteilt wurden und nur zum unterstützenden Umfeld der Szene gehören. Fünf Männer im Alter von 21 bis 34 Jahren hatten das Gericht angerufen. Die Stadt Braunschweig und die Samtgemeinde Papenteich hatten ihnen auferlegt, sich an 19 Tagen kurz vor WM-Spielen bei der Polizei in ihrem Heimatort zu melden, um so eine Teilnahme an Gewalttaten an den Spielorten zu verhindern. Die Männer sind in der bundesweiten Polizei-Datei „Gewalttäter“ erfasst. Sie waren wiederholt bei Fußballspielen aufgefallen, bei denen es gewalttätige Auseinandersetzungen gab.