Köln - Wieder hat ein Gericht untersagt, Fotos von Corinna Schumacher, Ehefrau des früheren Formel-1-Weltmeisters Michael Schumacher, in Magazinen zu veröffentlichen. Die Bilder in dem Magazin „Die Aktuelle“ zeigen Corinna Schuhmacher auf dem Weg ins Krankenhaus zu ihrem verletzten Mann. „Die Klägerin hat Anspruch darauf, bei einem privaten Krankenbesuch nicht Nachstellungen von Journalisten ausgesetzt zu sein“, befanden die Richter des Kölner Landgerichts am Donnerstag nach Angaben eines Sprechers. Der unterhaltende Charakter des Berichts sei geringer zu gewichten als die Privatsphäre.

Das Landgericht München hatte unlängst drei Magazinen des Burda-Verlages untersagt, Fotos von Corinna Schumacher vor dem Krankenhaus zu veröffentlichen.