LAUSANNE - Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat den Kampf gegen ihre Dopingsperre endgültig verloren. 601 Tage nach der fraglichen Dopingprobe bei der Mehrkampf-WM in Hamar am 8. Februar 2009 wies das Schweizer Bundesgericht in Lausanne den Berufungsantrag der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS ab.
Die 38-jährige Berlinerin, die damit definitiv erst nach Ablauf der Sperre am 9. Februar 2011 ihr geplantes Comeback in Angriff nehmen kann, gilt auch nach dem Gang durch die letzte sportrechtliche Instanz als Doping-Sünderin. Manager Ralf Grengel kündigte an, dass seine Mandantin vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter kämpfen werde.
Pechstein reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung des Gerichts und kündigte an, bei ihrer Rückkehr auf die Wettkampfbühne unter notarieller Aufsicht vor ihren Wettkämpfen eine Blutprobe entnehmen zu lassen.
„Mit Fassungslosigkeit habe ich bei näherer Betrachtung der Pressemitteilung des Schweizer Bundesgerichtes entdeckt, dass die Ablehnung meines Revisionsantrages auf einer verfälschten Sachverhaltsdarstellung der Schweizer Bundesrichter aufgebaut ist“, teilte Pechstein mit. Sie kündigte auch an, die Schweizer Präsidentin Doris Leuthard um Hilfe zu bitten.
Mit dem Revisionsgesuch wollte Pechstein geltend machen, dass bei ihr aufgrund einer neuen Diagnosemethode eine Blut-Anomalie nachweisbar und somit das CAS-Urteil aufzuheben ist.
Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, „dass Pechstein bereits im Rahmen des Schiedsverfahrens vorgebracht hatte, sie leide an einer vererbten Blutanomalie, wobei der Schiedsentscheid dazu festhielt, selbst eine solche Diagnose vermöge die festgestellten Schwankungen der Blutwerte nicht zu erklären.“ In dem Urteil vom 25. November 2009 hatte der CAS aber in keinem Satz infrage gestellt, dass neben Blut-Doping auch eine Anomalie eine Erklärung für die Werte liefern könnte.
Das Sportgericht sah es damals nicht als erwiesen an, dass eine solche Anomalie vorliegt und somit die erhöhten Retikulozyten-Werte nur durch Blut-Doping entstanden sein könnten.
