STRAßBURG - In einer Affäre um veröffentlichte Sex-Videos ist der frühere Formel-1-Boss Max Mosley (71) mit einer Grundrechtsbeschwerde gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies am Dienstag Mosleys Klage für ein schärferes britisches Presserecht ab. Mosley, Ex-Präsident des Internationalen Automobilverbandes FIA, hatte auf Verletzung seines Privatlebens geklagt. Das Urteil ist nicht endgültig. Dagegen kann vor der großen Kammer des EGMR Berufung beantragt werden.

Mosleys Anwälte wollten die britische Boulevardpresse in die Schranken weisen – die Medien sollten dazu verpflichtet werden, vor der Veröffentlichung peinlicher Geschichten die Betroffenen zu informieren, damit diese eine Story per einstweiliger Verfügung verhindern können.