Schwei - Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Wahl des Vorstandes der Flurbereinigung Schwei (Stadland, Kreis Wesermarsch) für unwirksam erklärt. Damit entsprach der 15. Senat des OVG der Klage eines Teilnehmers der Flurbereinigung, teilt dessen Rechtsanwalt Tammo Gräper, Brake, mit.
Der Buchhändler Otto Plocher, der vor fünf Jahren von Oldenburg in das Flurbereinigungsgebiet gezogen war, hatte die Klage nach der Wahl 2011 angestrengt. Einige Grundstückseigner hatten sich von anderen die Vollmacht ausstellen lassen, für sie abstimmen zu dürfen. Das ist erlaubt, doch bei der Beglaubigung der Vollmachten hielt die Gemeinde die formalen Vorschriften nicht ein. Zudem befand der Senat, dass die stellvertretenden Vorstandsmitglieder nicht pauschal gewählt werden dürfen, sondern jeder Stellvertreter einem Vorstandsmitglied zugeordnet sein muss.
Bis zum Sommer werden die 400 Grundeigentümer einen neuen Vorstand wählen, sagte der Vorstandsvorsitzende Burchard Wulff. Die gerade begonnene Neuordnung der Agrarflächen selbst sei nicht in Gefahr.
