Mit einem Staatsakt ehrt das Land Niedersachsen Persönlichkeiten, die sich große Verdienste für das Land erworben haben. Es ist die höchste Ehrung des Landes. Ob ein solcher Akt veranstaltet wird, entscheidet der Ministerpräsident. Er legt im Zusammenspiel mit der Protokollabteilung der Staatskanzlei auch den Ablauf der Veranstaltung fest. Rechtlich geregelt ist der Staatsakt auf Landesebene nicht, im Gegensatz zu Staatsakten des Bundes, über die der Bundespräsident entscheidet. Den bisher letzten Staatsakt in Niedersachsen hatte es im Juni 1999 für Alfred Kubel, sozialdemokratischer Ministerpräsident von 1970 bis 1976, gegeben, der wenige Tage vor seinem 90. Geburtstag nach langer Krankheit gestorben war.
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