Berlin Ob Mieterhöhung oder Corona-Kündigung – eine juristische Auseinandersetzung ist mit Stress und Kosten verbunden. Absichern kann man sich dagegen mit einer Rechtsschutzversicherung. Auch wenn sie aus Sicht der Stiftung Warentest nicht zu den ganz wichtigen Versicherungen zählt, kann sie doch nützlich sein.
49 Rechtsschutz-Pakete hat die Stiftung Warentest für ihre Zeitschrift „Finanztest“ untersucht, allesamt Versicherungspakete für die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr. 20 Angebote schnitten mit „gut“ ab. Dabei fielen den Testern große Preisunterschiede auf: Einer der besten Tarife (PBV Best der Allianz, Note 1,9) kostet mit mehr als 500 Euro etwa doppelt so viel wie der ebenfalls gute Tarif Optimal der WGV (Note 2,3).
Wer auch noch Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer sucht, muss ihn meist dazu buchen. Der Baustein kostet je nach Anbieter zwischen 36 und 93 Euro pro Jahr zusätzlich.
Rechtsschutzversicherungen unterscheiden sich bei den Streitigkeiten, für die sie Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, zum Teil erheblich. Kein Produkt bezahlt jeden Rechtsärger. Ein gutes Angebot kombiniert verschiedene, für Kunden wichtige Aspekte. Es bietet Rechtsschutz in vielen Lebenslagen, schließt nur wenige Fälle aus.
Ganz wichtig ist es für Versicherungskunden außerdem, dass ihr Anbieter nicht mit nachteiligen zeitlichen Ausschlüssen arbeitet. Für Kunden, die erstmals eine Rechtsschutzversicherung abschließen, spielt auch die Klausel zum „verstoßabhängigen Rechtsschutzfall“ eine große Rolle (BGH, Az. IV ZR 23/12 und BGH, Az. IV ZR 195/18). Ist diese nachteilig formuliert, kann der Versicherer etwa bei wichtigen Vertragsstreitigkeiten Kostenschutz verweigern. Nachteilige Klauseln erlauben es dem Versicherer, für die zeitliche Einordnung des Versicherungsfalls die Behauptungen des Streitgegners zu berücksichtigen. Betroffene überrascht es teilweise sehr, wenn sich ihr eigener Rechtsschutzversicherer auf die -womöglich falschen Vorwürfe der Gegenseite bezieht, um dann den Kostenschutz abzulehnen.
Wer den Anbieter wechseln möchte, um einen besser bewerteten Tarif zu bekommen, dem raten die Finanztester darauf zu achten, dass keine zeitliche Lücke entsteht. Bei einem Neuabschluss greift in vielen Fällen der Rechtsschutz tatsächlich erst nach mehreren Monaten „Wartezeit“.
Weil es nicht selten zwischen Kunde und Versicherer zum Streit um die Übernahme von Kosten kommt, ist es ratsam, bei einem Anbieter abzuschließen, der Mitglied der Schlichtungsstelle „Versicherungsombudsmann“ ist. Bis auf die ADAC Versicherung sind alle von Finanztest getesteten Anbieter dort angeschlossen. Lehnt die Versicherung eine Übernahme des Falls ab, kann der Kunde eine Schlichtung beantragen.