Berlin - Eine Kinderwunschbehandlung kann teuer werden, mehrere tausend Euro kommen schnell zusammen. Ob und wie viel die Krankenkasse zahlt, ist sehr unterschiedlich. Ein Wechsel kann sich unter Umständen lohnen, meint „Finanztest“.
Untersuchungen zur Ursache einer Fruchtbarkeitsstörung zahlen gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherer vollständig. Entschließt sich das Paar dann zu einer Kinderwunschbehandlung, beteiligen sich gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich zu 50 Prozent an den genehmigten Behandlungskosten, sofern das Paar heterosexuell und verheiratet ist und beide älter als 25 Jahre sind. Die Frau muss außerdem jünger als 40, der Mann unter 50 Jahre alt sein. Die Unfruchtbarkeit des Paares muss ärztlich festgestellt worden sein, die Behandlung Aussicht auf Erfolg haben. Unverheiratete bekommen keinen Zuschuss.
Das normale Kassenprogramm sieht einen Zuschuss für acht Inseminationen ohne hormonelle Stimulation der Frau vor. Bezahlt wird zudem anteilig für drei Inseminationen mit hormoneller Stimulation der Frau sowie entweder für drei Versuche der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder für drei Versuche der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Das Einfrieren von Eizellen, imprägnierten Eizellen oder Samen wird nicht von der Kasse bezahlt.
42 der gesetzlichen Krankenkassen, die Stiftung Warentest regelmäßig untersucht, geben freiwillig mehr Geld für eine künstliche Befruchtung dazu. Teilweise runden sie den Zuschuss sogar auf bis zu 100 Prozent auf. Finanzielle Hilfen gibt es auch von neun Bundesländern – darunter Niedersachsen – auch für Paare ohne Trauschein.
