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nordwest-zeitung

Cloppenburger Anwalt Hat Mit Revision Erfolg Neuer Prozess gegen Adem Ortac im Frühjahr

Hans Begerow

Cloppenburg/Oldenburg - Die III. Große Strafkammer des Landgerichts Oldenburg wird sich im Frühjahr erneut mit dem Fall Adem Ortac befassen. Der Cloppenburger Jurist war im vergangenen Frühjahr wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht war zu der Überzeugung gelangt, dass Ortac als Rechtsanwalt gefälschte Aufenthaltsgenehmigungen an Migranten verkauft und Honorare für anwaltliche Tätigkeiten entgegengenommen hatte, obwohl gegen ihn ein Berufsverbot verhängt worden war. Die Affäre um den Cloppenburger Juristen, der auch dem Rat der Stadt Cloppenburg angehört (sein Mandat aber nicht ausübt), hatte nicht nur in Cloppenburg, sondern im ganzen Oldenburger Land für Aufsehen und Gespräche gesorgt.

Warum verhandelt das Landgericht erneut?

Ortac hatte über seinen Anwalt Revision einlegen lassen, und die Richter am Bundesgerichtshof hatten im November 2019 das Urteil der II. Großen Strafkammer in Teilen aufgehoben. Und zwar hatten die Bundesrichter die Verurteilung in einem von 13 Betrugsfällen aufgehoben. Außerdem wollen die Bundesrichter, dass die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung neu bewertet wird.

Warum wurde Adem Ortac angeklagt?

Adem Ortac, der in Cloppenburg bis Februar 2017 als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei niedergelassen war, war angeklagt wegen Betrugs und Urkundenfälschung sowie Steuerhinterziehung. Die Anklage listet 23 Fälle auf, in denen er Honorar in Höhe von 54 000 Euro erhalten habe. Nach Überzeugung des Landgerichts und nach längerer Beweisaufnahme hat Ortac Asylbewerbern gefälschte Aufenthaltsbescheinigungen verkauft. Außerdem hatte er nach Überzeugung des Gerichts als Rechtsanwalt von Migranten Vorschüsse bekommen, aber keine Leistungen dafür erbracht. Zudem habe er Mandate angenommen, obwohl gegen ihn ein vorläufiges Berufsverbot verhängt worden war. Genau einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof jetzt aufgehoben. Nach Überzeugung der Bundesrichter war Ortac in dem Fall eines Migranten, der vor dem Verwaltungsgericht Minden klagen wollte, anwaltlich tätig geworden, und damit sei der Straftatbestand des Betrugs nicht erfüllt. Das Landgericht Oldenburg hatte bei der Verurteilung außerdem verfügt, dass Ortac seinen Beruf als Rechtsanwalt zwei Jahre nicht ausüben darf.

Worum geht es bei der Steuerhinterziehung?

Insgesamt geht es um elf Fälle von Steuerhinterziehung. Die Finanzbeamten kamen auf 111 800 Euro Einkommen- und Umsatzsteuer, die Ortac nicht gezahlt hatte. Die Buchführung des Anwalts Ortac war nach Einschätzung des Finanzamts verworren. Auch hatte Ortac schon vor Bekanntwerden der Vorwürfe für einige Jahre keine Steuererklärung abgegeben. Das Finanzamt hatte deshalb eine Steuerschätzung vorgenommen. Weil Ortac aber Steuern gezahlt habe, sagen die Bundesrichter, müsse der Vorwurf neu bewertet werden. Den Vorwurf der Steuerhinterziehung hatte Ortac vor Gericht eingeräumt.

Wie war die Sache aufgeflogen?

. Die Ermittlungen gegen Ortac wurden im Herbst 2016 aufgenommen, nachdem die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) mit Sitz in Nürnberg wegen einer offensichtlich gefälschten Aufenthaltserlaubnis misstrauisch geworden war. Ein Mann im Irak hatte über Ortac für sich und seine Familie eine Aufenthaltsbescheinigung der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhalten. Damit war er zum deutschen Konsulat in Erbil gegangen. Der Bescheid wurde dem Bundesamt für Migration weitergeleitet, wo wiederum die Fälschung bemerkt wurde. Daraufhin war die Staatsanwaltschaft Oldenburg eingeschaltet worden. In Ortacs’ Kanzlei und in seinem Wohnhaus hatten damals Durchsuchungen stattgefunden. Unter anderem wurden Schriftverkehr und Computer beschlagnahmt. Auch in der SPD Cloppenburg hatte die Affäre Folgen. Ortac war bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe auch SPD-Fraktionschef im Cloppenburger Rat. Der SPD gehört er jedoch nicht mehr an. Ortac erklärte im März 2017 seinen Rücktritt vom Amt des Fraktionschefs. In der Folge erreichte die Affäre auch die ursprünglich elfköpfige SPD-Fraktion. Zwei Mitglieder verließen die Fraktion im Streit um den Umgang mit Ortac. Ortac wiederum wurde wegen nicht gezahlter Mitgliedsbeiträge ausgeschlossen.

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