Oldenburg - Der Fall Högel entwickelt sich immer mehr zur unendlichen Geschichte: Das Landgericht Oldenburg kann vorerst nicht über die Zulassung der Anklage gegen fünf frühere Vorgesetzte des Patientenmörders aus dem Klinikum Oldenburg entscheiden. Zuvor müssen Anträge auf Ausschluss der Richter Sebastian Bührmann, Frederik Franz und Ruben Riethmüller geprüft werden. Insgesamt seien bei der Schwurgerichtskammer bis zum Ablauf der Frist zur Stellungnahme am 31. Januar 21 Schriftsätze mit mehr als 1200 Seiten eingegangen, teilte das Landgericht am Mittwoch mit.
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Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat im September 2019 fünf Ex-Kollegen Högels wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt, weil sie den Mörder trotz deutlicher Hinweise nicht gestoppt haben sollen. Der damalige Geschäftsführer des Klinikums und die ehemalige Pflegedirektorin sollen so den Tod von Patienten in 63 Fällen zu verantworten haben, der Chefarzt der Anästhesie in 60 Fällen, der Chefarzt der Herzchirurgie und sein Stationsleiter in drei Fällen.
Die Verteidigung der Angeklagten fordert nun, die Richter Bührmann, Franz und Riethmüller „aus gesetzlichen Gründen“ auszuschließen, weil sie im Verfahren gegen die Klinikum-Mitarbeiter als Zeugen gehört werden könnten. Sie hätten „entscheidungserhebliche Kenntnisse für das hiesige Verfahren aus vorangegangenen Verfahren gegen den Krankenpfleger Niels H. erlangt“, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts vom Mittwoch. Das Gericht prüfe nun „vorrangig“ diesen Antrag.
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Das ist juristisch kompliziert: Sollte die Kammer einen Ausschlussgrund nicht sicher verneinen können, würde sie eine sogenannte Selbstanzeige abgeben, wie das Landgericht schon jetzt angekündigt. Die Selbstanzeige muss wiederum geprüft werden und kann schließlich dazu führen, dass das Verfahren mit anderen Richtern fortgesetzt werden muss. Sollte die Kammer den Antrag hingegen ablehnen, könnte die Verteidigung Beschwerde beim Oberlandesgericht dagegen einlegen.
Doch selbst wenn die Richter Bührmann, Franz und Riethmüller nicht aus gesetzlichen Gründen ausgeschlossen werden, steht noch nicht fest, ob sie das Verfahren wie geplant weiterführen dürfen: Die Verteidigung hat nämlich auch noch Befangenheitsanträge gegen sie gestellt. Erst nach der Entscheidung darüber kann sich das Gericht um die 1200 Seiten Stellungnahme von Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage kümmern.
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Mit anderen Worten: Es wird noch dauern, bis die angeklagten Klinikum-Mitarbeiter erfahren werden, ob sie sich vor Gericht verantworten müssen oder nicht. Dass in diesem Fall alle juristischen Register gezogen werden, hat auch damit zu tun, dass hier rechtliches Neuland betreten wird: Mordserien in Kliniken kamen bereits häufiger vor – aber noch wie wurde der Versuch unternommen, neben dem Mörder auch dessen Vorgesetzte strafrechtlich zu belangen.
Der Krankenpfleger Niels Högel soll in den Jahren 2000 bis 2005 Dutzende Patienten im Klinikum Delmenhorst und im Klinikum Oldenburg getötet haben. Im Juni 2019 sprach ihn das Landgericht Oldenburg mit den Richtern Bührmann, Franz und Riethmüller wegen Mordes in 85 Fällen schuldig. In früheren Verfahren wurde er bereits wegen sechs weiterer Taten verurteilt. Högel verbüßt eine lebenslange Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg.
Wir erinnern in einem Video an die Verstorbenen :
