Die Wahl der Hausverwaltung sollte gut überlegt sein. Hier geht es um beachtliche Werte, die es zu erhalten gilt und natürlich auch um die Optimierung der Rendite des Eigentums. In dem Bereich der Hausverwaltung ist heutzutage ein hohes Maß an Fachwissen, Kompetenz und Erfahrung gefragt, wie die Geschäftsführer der Immobilienpartner Claußen GmbH, Werner Claußen und Kai Claußen, unterstreichen. Ihr Familienunternehmen hat sich in den letzten Jahren zu einer der führenden Hausverwaltungen im Oldenburger Raum wie auch auf Wangerooge, Norderney und Borkum entwickelt.

Der genaue Aufgabenbereich einer Hausverwaltung hängt davon ab, um welche Art der Immobilie es sich handelt:

Stellt das zu verwaltende Objekt ein Haus mit Eigentumswohnungen dar, sind sämtliche Pflichten und Aufgaben einer WEG im Wohneigentumsgesetz festgehalten. Dazu gehört z. B. auch die Instandhaltung des Hauses, wobei sich die Verwaltung auch um das Abschließen von Verträgen mit Technikern, Reinigungskräften und Handwerkern kümmern muss.

Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen handelt, können die Aufgabenbereiche einer Hausverwaltung gemäß den gesetzlichen Vorschriften individuell, nach den Bedürfnissen des Haus- bzw. Wohnungseigentümers festgelegt werden. Vielseitige Aufgabenbereiche sind der Abschluss individueller Verträge mit Handwerkern und Dienstleistern (z. B. Treppenhausreinigung, Gartenpflege), die Bearbeitung von Anliegen der Mieter bis hin zur Neuvermietung der Wohnungen. Bei der Mietverwaltung fungiert der Verwalter als Bindeglied zwischen Eigentümer und Mietern.

Auf den ersten Blick erkennt man die Qualifizierung einer Hausverwaltung an der Zugehörigkeit zu einem Verband wie z. B. dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV). Die Mitgliedschaft lässt auf eine bestimmte Größe des Unternehmens schließen.

In diesem Zusammenhang weisen die Immobilienpartner darauf hin, dass zum 1. August 2018 der § 34c der Gewerbeordnung (GewO), der die Berufszulassung für Immobilienmakler sowie Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter) und Mietverwalter (für Dritte) zum Gegenstand hat, neu geregelt wurde. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse (Befähigungsnachweis) wird hier auch der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung gefordert. Darüber hinaus müssen die Unternehmen den Nachweis erbringen, dass sie der Weiterbildungspflicht ihrer Mitarbeiter nachkommen.

Eigentümer sollten darauf achten, dass eine gesetzeskonforme, kalenderjahrgenaue Abrechnung erfolgt. Unterjährige Abrechnungen sind zwar nicht ungültig, wie Claußen Senior unterstreicht, aber im Fall des Falles vor Gericht anfechtbar.

„Wichtig ist“, so Claußen Junior, „dass die Kunden ein hohes Maß an Transparenz erhalten. Für uns heißt das, dass wir unseren Kunden zukünftig sogar einen „smarten“ Zugriff auf die Kosten-/ Verwaltungsdaten und unsere Dienste ermöglichen“.

Zum Aufgabenbereich von WEGs gehört auch die Aufstellung von Wirtschaftsplänen. Bei allen Verwaltungsobjekten ist die Bildung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage (laut § 21 Abs. 5 Nr. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) selbstverständlich. Im Sinne der langfristigen Werterhaltung werden regelmäßige Ortsbegehungen mit Eigentümern und Verwaltungsbeiräten sowie Handwerkern verschiedener Gewerke durchgeführt. Über notwendige Instandsetzungsmaßnahmen wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden. Am Ende entscheiden neben der Kompetenz und Erfahrung auf jeden Fall auch Engagement, Zuverlässigkeit und Persönlichkeit über die Wahl der richtigen Hausverwaltung.