Dienstag, 28. Oktober 1941
Trotz Androhung Der Todesstrafe
An Bord werden „Feindsender“ gehörtMit Kriegsbeginn, dem 1. September 1939, war die Reichs-„Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“ in Kraft getreten. Sie war eindeutig: „Das absichtliche Abhören ausländischer Sender ist verboten.“ Das Nazi-Regime drohte mit Zuchthaus, gar mit Todesstrafe.