Damme/Vechta/Oldenburg - Unter Dammer Narren herrscht wieder Ruhe. Dazu beigetragen hat Richter Rouben Riethmüller vom Oldenburger Landgericht. Es ging um eine vorsätzliche Körperverletzung, die einem 37 Jahre alten Mann aus Damme vorgeworfen wurde. In einem ersten Prozess um die Sache war der Angeklagte vom Amtsgericht in Vechta schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Richter Riethmüller und seine Berufungskammer haben aber am Mittwoch das Verfahren in zweiter Instanz gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1000 Euro an das Opfer eingestellt. Die streitenden Parteien zeigten sich damit einverstanden.
Lange gefeiert
Das war nicht immer so gewesen. Dammer Carneval vor zwei Jahren. Der Angeklagte und seine 40 Arbeitskollegen hatten sich als Toreros verkleidet und an den Festlichkeiten teilgenommen. Das spätere Opfer (38) und seine 30 Arbeitskollegen traten als irische Kobolde auf. Die Feier begann um 11 Uhr. Den Feststellungen zufolge wurde reichlich Alkohol getrunken. Abends gegen 21.00 Uhr war es dann so weit. „Toreros“ und die irischen Kobolde trafen sich im „Narrentreff“.
Es entbrannte ein Streit. Es ging wohl um eine Frau. Das spätere Opfer als Kobold soll deswegen einen aus der Reihe der Toreros angegriffen haben. Der Angegriffene ist ein Verwandter des Angeklagten. Als der Angeklagte den handfesten Streit mitbekam, stürzte er sich auf die Streithähne, um den Streit zu schlichten. Dabei traf er unglücklich das Schienbein des Opfers, worauf dieses brach. Fortan musste sich der Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Doch der 37-Jährige bestritt den Vorwurf. Als er auf die Streithähne zugestürzt sei, hätten sich andere dazwischen gestellt. So habe er die Streithähne gar nicht erreicht.
Unglücklich passiert
Das Oldenburger Gericht glaubte das aber nicht. Aber: Das Gericht konnte nicht feststellen, dass der Angeklagte in Verletzungsabsicht auf die Streithähne zugestürzt ist. Der Schienbeinbruch sei wohl eher unglücklich passiert, so Richter Riethmüller. Vor diesem neuen Sachverhalt ging es dann auch nicht mehr um eine vorsätzliche Körperverletzung, sondern maximal um eine fahrlässige. Um aber wieder Ruhe unter den Dammer Narren herzustellen, stellte das Gericht das Verfahren dann gegen die Schmerzensgeld-Auflage von 1000 Euro ein.
