Kreis Vechta - Die Sperrfrist für das Ausbringen von Gülle auf Felder und Wiesen endet am Sonntag, 1. Februar. Darauf weist das Kreislandvolk (KLV) Vechta hin. Ab dann darf Gülle gefahren werden, wenn der Boden nicht mit einer fünf Zentimeter hohen Schneedecke bedeckt, gefroren oder wassergesättigt ist. Betriebe, die mit der von der Landwirtschaftskammer genehmigten Sperrfrist zwei Wochen früher begonnen haben, dürfen bereits seit Freitag, 16. Januar, mit Gülle düngen. Bei Unklarheit beantwortet die Düngebehörde der Kammer weitere Fragen.