Holdorf/Oldenburg - Im Prozess vor dem Oldenburger Landgericht gegen eine 51 Jahre alte Frau aus Dänemark, die in der Nähe von Holdorf mit 21 Kilogramm Marihuana im Auto angetroffen worden war, ist die Angeklagte zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Ihr Auto wurde beschlagnahmt. Die Finanzierung des Wagens war Hintergrund der Schmuggelfahrt.
Die Angeklagte wollte in Dänemark diesen Kleinwagen kaufen, hatte aber nicht genügend Geld. Der Verkäufer hatte der 51-Jährigen dann angeboten, sie müsse nur die Hälfte des Kaufpreises zahlen, wenn sie für ihn eine Fahrt nach Amsterdam unternehme. Das klang verlockend, die Angeklagte stimmte zu. Der Kleinwagen, den sie kaufen wollte, verfügte über einen Hohlraum mit Beleuchtung und einen Tresor.
Das Fahrzeug war für den Drogenschmuggel präpariert worden. Ob die Angeklagte das wusste, ist nicht klar. Aber: Sie wusste, dass es um eine Schmuggelfahrt ging. Das hat sie im Verfahren zugegeben. Sie wusste allerdings nicht, um welche Menge es ging. So fuhr sie am 21. Januar dieses Jahres nach Amsterdam und ließ weisungsgemäß das Auto für einen Moment unbeaufsichtigt auf einem Parkplatz stehen. Dann stieg sie wieder ein, um die Rückfahrt nach Dänemark anzutreten.
Zu dieser Zeit hatte der Zoll in der Nähe von Holdorf routinemäßig einen Kontrollpunkt aufgebaut. Die Angeklagte wurde angehalten, ihr Fahrzeug näher unter die Lupe genommen. Dabei entdeckten die Beamten den Hohlraum und das Rauschgift. Insgesamt 21 Kilogramm Marihuana waren der Frau ins Auto gepackt worden. Die Angeklagte hatte sich bei der Kontrolle verdächtig verhalten. Was sie denn in Deutschland mache, hatten die Beamten gefragt. Sie habe Verwandte besucht, sagte die Angeklagte. Sie wusste aber nicht, wo die Verwandten wohnen.
Erst jetzt schauten die Beamten näher hin und sahen, dass das Fahrzeug über einen doppelten Boden verfügte. In einer Werkstatt wurde dann der Hohlraum näher untersucht und das Rauschgift gefunden. Die 51-Jährige war damals festgenommen worden. Bis zu ihrem jetzigen Prozess saß sie in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde jetzt aber wieder aufgehoben. Die Angeklagte darf die verhängte Strafe in Dänemark verbüßen.
