LANDKREIS VECHTA - Die ARGE (Arbeitsgemeinschaft) Vechta heißt ab dem 1. Januar 2011 Jobcenter im Landkreis Vechta. Landrat Albert Focke für den Landkreis Vechta und Dr. Thorsten Müller als Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Vechta haben jetzt die Vereinbarung zur Zusammenarbeit unterschrieben. Grund ist eine organisatorische Neugestaltung der Grundsicherung. Für die Kundinnen und Kunden ergeben sich keine weiteren Auswirkungen. Sowohl Arbeitslose als auch Arbeitgeber erhalten weiterhin die üblichen Leistungen.
„Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Verwaltungsform als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hatte“, erläutert Heinrich Hoppe, Geschäftsführer der ARGE Vechta. Inzwischen wurden das Grundgesetz geändert und weitere Neuerungen zur Organisation der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) beschlossen. „Diese beschränken sich aber weitgehend auf die Rahmenbedingungen für die Verwaltungsgremien“, erklärt Müller. Nach außen sichtbar ist der neue Name „Jobcenter“, der bundesweit einheitlich eingeführt wird.
„Wichtig ist, dass sich die Agentur für Arbeit und der Landkreis Vechta weiterhin gemeinsam um die Grundsicherung kümmern – das bewährte Miteinander, bei dem jeder sein Wissen und seine Möglichkeiten einbringt, wird als gemeinsame Einrichtung fortgesetzt“, betont Focke. Mit der Vereinbarung werde das Prinzip der Leistungen aus einer Hand beibehalten, um Arbeitslosen bestmöglich bei der Jobsuche und dem Lebensunterhalt zu helfen.
