Landkreis Vechta - Im Landkreis Vechta werden ab der ersten Mai-Woche Personen geimpft, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. Bei der Impf-Sonderaktion werden Unterkünfte angefahren, in denen Personen sich zentrale Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer oder Bad teilen. Es geht also um Unterkünfte, in denen sich Bewohner nicht im Kreise ihres Hausstandes von anderen Bewohnern separieren können. So will der Landkreis dem Schutz vor dem besonderen Infektionsrisiko Rechnung tragen. Neben Flüchtlingswohnheimen und Obdachlosenunterkünften sind dies auch Gemeinschaftsunterkünfte von Arbeitsmigranten.
Aktuelle Studien zeigten, dass unter Personen mit Migrationshintergrund eine Abneigung zum Impfen besteht. Als Ursache dafür werden zumeist Informationsdefizite angegeben. Kulturelle und religiöse Motive spielten ebenfalls eine Rolle bei der Impfneigung. Die Impfung erfolgt mit dem Vakzin von Johnson & Johnson, das nur einmal verabreicht werden muss. „Durch die zusätzlichen Impfdosen des Landes haben wir die Möglichkeit, diese Aktion auch auf die Gemeinschaftsunterkünfte der Arbeitsmigranten auszuweiten“, erklärt Landrat Herbert Winkel. Die Flüchtlingswohnheime und Obdachlosenunterkünfte gehören zur Priorität 2 der Impfreihenfolge. Damit ist deren Impfung weitgehend abgeschlossen.
Der CDU-Kreisvorstand und die Fraktion unterstützen dieses Vorgehen ausdrücklich. Niemandem werde der Impfstoff weggenommen, es handele sich um zusätzliche Dosen, und die Christdemokraten erhoffen sich davon eine „drastische Senkung der Inzidenzen im Kreis“.
Das Land hat mit den weiterführenden Schulen, den Feuerwehren, den Personen über 60 Jahre und den Jugendhilfeeinrichtungen die Priorität 3 bereits teilweise geöffnet. Die Terminvergabe erfolgt nur über das Portal des Landes Niedersachsen unter
www.impfportal-niedersachsen.de oder unter
